WICHTIGE  INFORMATIONEN IM HINBLICK  AUF  DIE  TARMED – EINFÜHRUNG

Eintrag ins Dignitätsregister (Besitzstandinventar):

Im TarMed dürfen nur noch Leistungen abgerechnet werden, deren Dignität sich der Leistungserbringer erworben hat, sei es durch seinen Facharzttitel oder durch zusätzliche Fertigkeits- oder Fähigkeitsausweise. Alle jetzt schon tätigen Ärzte haben jedoch ihre wohlerworbenen Rechte, diejenigen Leistungen weiter abzurechnen, die sie bisher abgerechnet haben. sie können jedoch in Zukunft aufgefordert werden, diese wohlerworbenen Rechte nachzuweisen: durch Einträge in die Krankengeschichte und durch Verrechnung der Leistungen in früheren Rechnungen an ihre Patienten.

Wenn Sie also später bestimmte Leistungen weiter abrechnen wollen, dokumentieren Sie diese erbrachten Leistungen in einigen Krankengeschichten bis Ende 2000, rechnen Sie sie ab und legen Sie sich ein Register an, damit sie die Einträge wieder finden.

Es war vorgesehen, das Dignitätsregister in diesem Sommer zu errichten. Vermutlich werden sie die Aufforderung, sich ins Dignitätsregister einzutragen erst im ersten Quartal 2001 erhalten.

Wie gehen Sie vor?

Sehen Sie sich den TarMed-Leistungskatalog durch und notieren Sie sich alle Leistungen, die Sie bisher erbracht haben und weiter erbringen möchten und die nicht der Dignität Grundversorger oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten sind. (Die meisten Leistungen werden Sie schon in der Datei  TarMed Pädiatrie relevant aus der SGP-Homepage finden. Falls Ihrer Meinung nach dort wichtige Leistungen fehlen,melden Sie es an P.Buerki@swissonline.ch)

Diese Leistungen melden Sie zum Eintrag an.

Zusätzlich müssen Sie sich auch für die Sparten (Räumlichkeiten mit verschiedener Infrastruktur) anmelden, in denen diese Leistungen erbracht werden:

UBR –Kinderchirurgie, -Chirurgie, -Dermatologie, -Ophthalmologie, -ORL, -ORL-Funktionsdiagnose, Camera silenta, EKG-Raum, EKG-Labor, Röntgenraum 1,Ultraschall klein, OP1, usw.

Ort ist ambulant immer a1. Diese Angaben werden im TarMed-Leistungskatalog zu jeder Leistung angegeben.

Falls Sie ein Praxislabor führen, werden Sie sich um den Fertigkeitsausweis Praxislabor des KHM bewerben müssen Dieser Ausweis wird ausgeschrieben werden. Er kann bis 2 Jahre nach der Einführung (Dezember 2002) ohne den entsprechenden Weiterbildungskurs erworben werden.

Wer Becken und Wirbelsäulen röntgen will wird sich um den Fertigkeitsausweis Dosis intensives Röntgen des KHMs bewerben. Dieser Ausweis wird ebenfalls ausgeschrieben werden.

Am besten informieren Sie sich an einem der regionalen pädiatrischen TarMed-Intensivseminars, die in den nächsten Monaten angeboten werden, wie Sie am besten mit TarMed verrechnen werden.

Denken Sie daran, frühzeitig mit Ihrem Software-Lieferanten Kontakt aufzunehmen, um mit ihm Ihre zukünftigen Bedürfnisse abzuklären. Der TarMed stellt grössere Anforderungen an Ihre EDV als Ihr bisheriges Abrechnungssystem. Für jede Umstellung einer Praxis-EDV wird mindestens ½ Tag benötigt .

Die Pius Bürki wird versuchen, seine Zusammenstellung für Pädiater relevante Leistungen wieterhin à jour zu behalten. Trotzdem sollte jeder einzelne Pädiater alle TarMed-Leistungen für sich persönlich durchsuchen und die Leistungen zusammenstellen, die er selber in seiner Sprechstunde erbringt.

Stellen Sie sich Blockleistungen zusammen, die Ihren häufigsten Sprechstundenabläufen entsprechen, sie werden sich beim Abrechnen viel Zeit sparen. Verrechnen Sie möglichst viele verschiedene Leistungen, damit Sie in der Statistik nicht wegen einzelnen gehäuften Leistungen auffallen (Klumpenbildung), also nicht einfach nur Zeit nach Grundleistungstarif verrechnen sondern diverse Beratungen, Untersuchungen usw. Sobald Sie den Patienten begrüsst haben, können Sie die Zeit Ihres Personals wie Ihre eigene Zeit verrechnen, also Beratungen und Instruktionen durch das Personal als solche berechnen.

Telefonische Beratungen des Personals werden bei Rücksprache nach Zeit verrechnet.

Ein Notfall darf nicht terminiert sein und die Behandlung muss innerhalb 1 Stunde beginnen. Als Zeitpunkt 0 gilt der Erstkontakt.

Zugewiesene Patienten werden als Konsilien (höhere Dignität) verrechnet, dürfen jedoch nicht behandelt und nachkontrolliert werden.

H. Haldi,Wallisellen


Dernière mise à jour du site: 25.06.2008