Hüftultraschall

Tarmed Info 1.04.07: Ergänzung Hüftultraschall
 

Kommission Hüftsonografie FMH

info@babyschall.ch

12. Mai 2007

Der Präsident

 

Die Informationswelle über alle Aenderungen im Tarmed 1.04 ist derart gross, dass kaum jemand die ganze Uebersicht hat.

Wie in der Webseite www.babyschall.ch  beschrieben, ist seit dem 1.4.2007 der neue 1.04-Browser in Kraft und bringt damit den Hüftsonografen die Position 30.3240 mit der erniedrigten Taxpunkt-Anzahl zurück, wie sie noch zur Zeit des Screenings vor 2004 bestand.

Für Leistungen zwischen 1.7.2004 und 31.3.2007 gilt die Regelung, dass die Position 30.3250 je links und rechts verrechnet werden kann. Die ausführlichen Begründungen hierzu samt Hinweisen auf Originalbriefe des BAG sind nach wie vor auf der Webseite www.babyschall aufgelistet und auf diese kann referenziert werden.

Erst ab 1.4.2007 muss wieder für Erstuntersuchungen die Position 30.3240 verwendet werden, da dort nun der Begriff 'Screening' weggelassen wurde. Erst bei Kontrollen kann 30.3250 verwendet werden. Grundtaxen (=Wechselzeit) und "Zuschlag unter 7 Jahren" bleiben bestehen.

Ich kann Sie aber trösten, denn es ist uns gelungen, im Rahmen der RE III-Verhandlungen ab 1.1.2008 wieder die beidseitige getrennte Verrechnung durchzusetzen, was dann zusammen mit der AIP (Administrativ- und Infrastrukturpauschale) wieder eine deutlich bessere Verrechung, sogar etwas mehr als in den letzten drei Jahren, ermöglicht. Doch hierzu werden genauere Informationen später an alle Fachgesellschaften herausgegeben.

Als Präsident der Hüftkommission sammle ich eifrig die e-mail-Adressen der FA-Hüftsonographie-Inhaber um rasche Informationen ermöglichen zu können. Sie können mir ihre Adresse mitteilen, damit ich sie in die Datenbank aufnehmen kann.

 

Beat Dubs,
info@babyschall.ch


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008