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Aktuelle Neuigkeiten zur Abrechnung von Vorsorgeuntersuchungen:
Da die Software-Programme für die Praxen und die Versicherer nicht korrekt angepasst wurden, kam es zu Problemen bei der Abrechnung. Alle Verhandlungspartner haben die früher gefassten Beschlüsse bekräftigt und zeigen Bereitschaft, das Problem bis am 1.7.2004 korrekt zu lösen. Die erweiterten Limitierungen sind ab 1.1.2004 bis auf weiteres gültig. Santésuisse hat die Krankenversicherer auf ihrer eigenen Frage-Antwort-Seite über die gültigen Limitierungen informiert. Zurückgewiesene Rechnungen sollten Sie mit dem Vermerk „korrekt gemäss PIK-Entscheid 3015“ an den Versicherer retournieren. Sollte der Versicherer an der Rückweisung festhalten, so bitten wir Sie um eine Fotokopie der Rechnung (ohne Namen des Patienten, aber mit dem Geburtsdatum) und einer Kopie des Briefes der Versicherung an folgende Adresse: Dr. med. Marco Belvedere, Witikonerstrasse 289, Postfach, 8053 Zürich Wir werden uns zusammen mit der FMH für eine rasche Klärung einsetzen. Zürich, den 22.4.2004 Marco Belvedere, Tarifdelegierter der SGP |
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