Zusätzliche Informationen

Um die Adressen von Institutionen und Tagesfamilien zu erhalten, können Sie sich an Ihre Wohngemeinde oder an die Pro Juventute-Geschäftsstelle in Ihrer Region wenden.

Jeder Kanton ist für die Bewilligung und Begutachtung der Betreuungsstätten zuständig. Diese Aufgabe wurde dem zuständigen Kantonalen Amt für Kinder- und Jugendfragen zugeteilt, welches in jedem Kanton einen eigenen Namen trägt (Amt zum Schutze der Jugend, Jugendamt....)

Bei Fragen bezüglich Gesundheit ihres Kindes im Zusammenhang mit einer Tagesbetreuung können Sie sich an Ihren Kinderarzt wenden.


Dernière mise à jour du site: 25.06.2008