Reglement für den Delegiertenpool der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) vom 16.12.2004

Alle im Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter.

  1. Allgemeines

    Gemäss Art. 16 und Art. 34 der Statuten der SGP vom 25. Juni 2004 ist der Delegiertenpool eine Vereinsstruktur und wird insbesondere zur Verbesserung der Kommunikation und Koordination eingesetzt.

    Der Delegiertenpool hat keine Entscheidungskompetenz.
     

  2. Zusammensetzung

    Der Delegiertenpool besteht aus Vertretern der Regionalgruppen und der Interessengruppen.

    Die Gruppen müssen organisiert sein und ein pädiatrisches Interesse haben.

    Gruppen, die Delegierte entsenden können, sind im Anhang zum Reglement aufgeführt. Der Vorstand aktualisiert diesen Anhang laufend.

    Die Delegierten müssen Mitglied der SGP sein.

    Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Gruppen.
     

  3. Aufgaben

    Der Delegiertenpool hat folgende wichtigste Aufgaben wahrzunehmen:

    • Verbesserung der Kommunikation zwischen Vorstand und Basis
    • Verbesserung der Kommunikation innerhalb der einzelnen Gruppen
    • Interessenvertretung für die einzelnen Gruppen
    • Unterstützung des Vorstandes in Sachfragen
    • „Impulsgeber“ für den Vorstand
    • Verbesserung der Beziehungen zu angrenzenden Fachgebieten
  4. Funktionsweise

    Ein Vorstandsmitglied ist für den Delegiertenpool verantwortlich. Es ist seine Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat die Sitzungen des Delegiertenpools zu organisieren. Er stellt das Verbindungsglied zwischen Pool und Vorstand beziehungsweise Präsident dar.

    Der Delegiertenpool tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen finden in der Regel im März/April und im September statt. Das Sekretariat führt das Protokoll.

    Es können Sitzungen von Subgruppen stattfinden. Diese können sowohl vom Vorstand, als auch von Mitgliedern des Delegiertenpools einberufen werden. Ein Teilnehmer der Sitzung führt das Protokoll.

    Alle Protokolle werden im Sekretariat der SGP archiviert.

    Das E-Mail ist ein zwingendes Kommunikationsmittel. Der Schriftverkehr erfolgt in erster Linie via E-Mail mit verdeckten Adressen. Es können Regeln für den Schriftverkehr vorgeschrieben werden (z.B. Zeile „Betreff“).
     

  5. Entschädigung

Die Entschädigung der Delegierten wird von den delegierenden Gruppen und der SGP gemeinsam getragen.

Die SGP bezahlt für die Sitzungen des gesamten Delegiertenpools:

• Saalmiete:  Gratis bei der Union Patronale in Fribourg 
• Pauschal:  Fr. 200.- für ganztägige Sitzungen
Fr. 100.- für halbtägige Sitzungen 
• Fahrkosten:  1,5 x voller Fahrpreis der SBB, 2. Klasse 

Sitzungen von Subgruppen werden nur entschädigt, wenn sie vom Vorstand speziell angeordnet wurden.

Über Änderungen der Entschädigungsregelung entscheidet der Vorstand aus eigener Initiative oder auf Antrag des Delegiertenpools.

Das Reglement für den Delegiertenpool wurde vom Vorstand der SGP am 16.12.2004 genehmigt.

date de création 07.01.05


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008