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Referendum gegen die 2. KVG-Revision, Entscheid der ausserordentlichen Aerztekammer vom 11. Oktober 2003
Am Samstag, dem 11.10.2003, wurde eine ausserordentliche Versammlung des Aerzteparlamentes der FMH in Solothurn durchgeführt. Neben Traktanden, die den TarMed oder andere, allgemeine Bereiche behandelten, wurde ausgiebig über das politische Vorgehen der Aerzteschaft gegenüber der 2. KVG-Revision, wie sie vom den beiden Kammern des Parlamentes verabschiedet werden wird, diskutiert. Dieses Gesetz wurde 1994 vom Volk angenommen, da der allgemeine Versicherungszwang damit aufgewogen wurde, dass die Versicherer die Pflicht hatten, alle Einwohner ohne Vorbehalte bezüglich vorbestehender Krankheiten aufzunehmen und keine Einschränkung der Arztwahl vorgesehen war. Die im kommenden Winter oder Frühjahr zu beschliessende Revision widerspricht dem damals geäusserten Willen des Volkes. Sie verunmöglicht die freie Arztwahl durch den Patienten und belastet die Arzt-Patienten-Beziehungen mit enormen bürokratischen und ökonomischen Erschwernissen. Mit einer erdrückenden Mehrheit von 157 gegen 2 Stimmen, bei einer Enthaltung, hat die Aerztekammer ihrer Meinung Ausdruck gegeben, dass dieses neue Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Sie hat die FMH damit beauftragt, das Referendum in die Wege zu leiten, sofern bis zur Verabschiedung im Parlament nicht wesentliche Aenderungen vorgenommen werden, was aber nicht zu erwarten ist.Sie können bereits Ihr Umfeld und Ihre Patienten darauf vorbereiten, dass ihre Meinung bezüglich Prioritäten in ihrem Gesundheitswesen im 2. Semester 2004, nach der Unterschriftensammlung anfangs 2004, gefragt sein wird.
Pierre Klauser, Genf, Michael Hofer, Lausanne (Übersetzung : Stephan Rupp, Einsiedeln) |
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