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Kann Gemüse für Säuglinge gefährlich sein ?
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Am 12. September ist in mehreren Zeitungen ein Artikel erschienen,
welcher über einen Fall von Intoxikation infolge einer Überdosis von Nitrat
nach Genuss von Kohlrabi bei einem 8 Monate alten Säugling aus Basel berichtete.
In einigen Zeitungen sind auch andere Gemüse angeschuldigt worden.
Wir kennen das Risiko der Methämoglobinbildung durch im Trinkwasser
vorkommende Nitrate, ebenso wie die Empfehlungen der SGP betreffend der
Wahl des Wassers für die Zubereitung der Milchschoppen. Neu ist für mich
hingegen, dass die relativ geringen Mengen an Gemüse, welche ein Säugling
nach dem Alter von 5-6 Monaten konsumiert, in bestimmten Fällen zu einer
Intoxikation führen können.
Wie vorauszusehen war, haben uns nach dieser Information eine Anzahl
besorgter Eltern telefonisch kontaktiert, um zu wissen, «ob sie ihren
Kindern noch Gemüse geben könnten».
Dürfen wir die SGP bitten, uns über dieses Thema näher zu informieren ?
A. Regamey, Morges |
Antwort
Nitrat ist eine natürlich vorkommende Sustanz, welche als solche praktisch
untoxisch ist und die wichtigste Stickstoffquelle der Pflanzen darstellt. Nitrat
findet sich in Pflanzen in Konzentrationen von 40 bis 6000 mg/kg Rohgewicht.
Die Nitratzufuhr erfolgt prinzipiell mit der Nahrung in Form von « Blattgemüse »
(Lattich, Feldsalat [ Nüssler-Salat ], Spinat), Rote Beete (Randen),
Kohl, Kohlrabi, Karotten und Fenchel. Für die Vermarktung dieser Gemüse existieren
Toleranzwerte (TW) und Grenzwerte (GW : maximal erlaubte Konzentration),
ausgedrückt in mg Nitrat/kg. Im Sommer 2000 sind mehrere dieser Werte denen
der EU angepasst worden. Die erlaubte Tagesdosis (ETD) entspricht derjenigen
Menge einer Substanz, welche der Mensch während seines ganzen Lebens täglich
aufnehmen kann, ohne eine toxische Wirkung für seine eigene Gesundheit oder
die seiner Nachkommen befürchten zu müssen. Die zurzeit gültige ETD beträgt
3,7 mg Nitrat/kg Körpermasse (KM)/Tag und 0,06 mg/kg KM/Tag für Nitrite. Diese
Werte sind nicht anwendbar für Säuglinge jünger als 3 Monate, da ihre Nahrung
noch keine Beikost enthält. Die erlaubte Menge an Nitrat und Nitrit in der Säuglingsnahrung
ist in der FIV (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung für Lebensmittel) detailliert
aufgelistet (siehe Tabelle).
Tabelle FIV 2002
| Substanz |
Nahrungsmittel |
TW*
mg/kg |
GW**
mg/kg |
Bemerkung |
| Nitrate |
Zubereitungen auf Basis von Getreide und anderen
Nahrungen für Säuglinge |
---- |
400 |
*** |
| Nitrate |
Folgenahrung für Säuglinge |
---- |
250 |
*** |
| Nitrate |
Säuglingsmilchnahrung |
---- |
40 |
*** |
| Nitrate |
Trinkwasser |
40 |
---- |
|
| Nitrite |
Trinkwasser |
0.1 |
---- |
|
| Nitrite |
Säuglingsmilchnahrung |
---- |
0.1 |
*** |
* TW : Toleranzwert
** GW : Grenzwert
*** : Angabe der Werte für servierbereite Produkte ohne Berücksichtigung
der im Trinkwasser vorhandenen Nitrate oder Nitrite. |
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Methämoglobin entsteht,
wenn das zweiwertige Eisen des Hämoglobins zum dreiwertigen Eisen oxidiert
wird. Der Sauerstoff kann sich nicht mehr daran binden und das Blut erhält
eine bräunliche Farbe. Erworbene Methämoglobinämien sind eine Folge oxidierender
Substanzen wie Nitrite (NO2-), bestimmter Toxine (Nitrobenzol),
gewisser Medikamente (Nitroglycerin) oder ihrer Metaboliten. Nitrate (NO3-)
spielen dabei auch eine Rolle: In gekochten Nahrungsmitteln reich an Nitraten
können mit Hilfe von Bakterien Nitrite entstehen, sofern diese Nahrungsmittel
ungekühlt aufbewahrt werden. Nitrite werden sehr rasch rersorbiert und besitzen
eine deutlich stärkere oxidative Wirkung als Nitrate. Säuglinge sind empfindlicher,
da das fœtale Hämoglobin leichter oxidiert, ihr Magen-pH weniger sauer ist
und so eine Kontamination mit Bakterien, die eine Nitrat-Reduktase besitzen,
ermöglicht, die Aktivität ihrer Methämogoblin-Reduktase noch nicht vollständig
entwickelt ist und sie im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht und ihrem Gesamthämoglobin
einer erhöhten Nitratzufuhr in ihrer Nahrung ausgesetzt sind.
Die ersten Fälle von erworbener
Methämoglobinämie beim Säugling sind 1945 in Deutschland beschrieben worden.
Diese Fälle waren durch Trinkwasser verursacht worden. In den 60er Jahren
sind die ersten Fälle im Zusammenhang mit der Einnahme von Spinatbrei oder
Karottensuppe beschrieben worden. In der Folge sind diese Beobachtungen mehr
oder weniger in Vergessenheit geraten. In den 90er Jahren haben 7 spanische
Säuglinge im Alter von 7 bis 13 Monaten nach der Einnahme von Gemüsebrei auf
Basis von Mangoldblättern eine Methämoglobinämie entwickelt. Im Centre Hospitalier
Universitaire Vaudois (CHUV) haben wir in den letzten 3 Jahren vier Säuglinge
im Alter von 7 bis 10 Monaten erfasst, die nach einer Mahlzeit auf Basis von
Fenchel eine Methämoglobinämie entwickelten.
Alle diese Fälle sind auf
die Tatsache zurückzuführen, dass die Kinder hausgemachte Gemüsebreie eingenommen
haben. Die Breie sind entweder an der Umgebungsluft oder im Kühlschrank während
mehr als 24 Stunden aufbewahrt worden. Je nach Zubereitung und unter gewissen
Bedingungen, können sich die im Gemüse vorhandenen Nitrate schon vor der Einnahme
in Nitrite umwandeln. Unseres Wissens sind bisher noch nie industriell hergestellte
Breimahlzeiten angeschuldigt worden.
Säuglinge unter 12 Monaten
sollten Gemüsezubereitungen sofort konsumieren oder, wenn die Mahlzeit verschoben
wird, diese idealerweise tiefgefrieren. Bei Kühlschranktemperatur können solche
Gemüsezubereitungen während höchstens 24 Stunden aufbewahrt werden.
Abschliessend kann festgehalten werden, dass die Gemüse einen integralen Bestandteil
der Säuglingsernährung darstellen. Sie liefern Faserstoffe, Vitamine, Mineralsalze
und andere Nährstoffe. Um neue Fälle von Intoxikationen zu vermeiden, genügt
es, die hier beschriebenen Hygiene-Massnahmen zu befolgen.
Das Problem wird anlässlich
der nächsten Sitzung der Ernährungskommission der SGP diskutiert werden.
Anne-Joëlle Bosset Murone, Michel Roulet,
Lausanne
(Übersetzung : P. Bähler, Fribourg)
Adresse des auteurs :
Dr A.-J. Bosset Murone,
Oberärztin
Dr M. Roulet, PD et MER,
Präsident der Ernährungskommission der SGP,
service de pédiatrie CHUV,
1011 Lausanne
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Parution le 12 novembre 2003
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