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Seit Jahren werden in der Schweiz stetig abnehmende Tuberkuloseinzidenzen beobachtet [1]. Im Jahr 2000 betrug die Gesamtinzidenz noch 8,7 pro 100'000 Einwohner, wobei die Rate bei den Schweizern mit 5 dreimal tiefer lag als bei den niedergelassenen Ausländern. Im Jahr 1994 hatte die absolute Zahl gemeldeter Fälle bei Ausländern erstmals diejenige bei Schweizern überschritten. Massiv erhöhte Prävalenzraten (um 300 pro 100’000) werden in der Asylbewerberpopulation gefunden, bei der im Rahmen der grenzsanitarischen Untersuchung [2] fast 1% einen abklärungsbedürftigen, tuberkuloseverdächtigen radiologischen Lungenbefund aufweisen (Publikation in Vorbereitung). Unterschiede ergeben sich auch in der Altersverteilung: Während die Tuberkulose bei Schweizern eine Krankheit des alten Menschen geworden ist, werden bei den Ausländern Erkrankungen in allen Altersklassen, insbesondere auch bei Kindern, gesehen. Dies erinnert uns daran, dass Säuglinge und Kleinkinder besonders Tuberkulose-gefährdet sind, da sie zur Dissemination der Erkrankung (Miliar-TB, Meningitis) neigen. Die tiefen Tuberkuloseinzidenzen in der Schweiz und anderen Niedrigprävalenzländern (Inzidenz <10/100'000) kontrastieren mit der globalen Zunahme der Tuberkuloseerkrankungen (siehe 6. WHO-Report 2002 über die globale TB-Kontrolle [3]). Die WHO hat deswegen 22 sogenannte „high-burden countries“ definiert, für die sie eine DOTS-Strategie zur Eindämmung der Epidemie empfiehlt (DOTS = directly observed treatment, short-course). Daneben sieht die WHO präventive Massnahmen wie postexpositionelle Chemotherapie und eine einmalige BCG-Impfung nach Geburt/medizinischem Erstkontakt vor allem für Entwicklungsländer vor [4]. Für Länder mit einem niedrigen jährlichen TB-Infektionsrisiko unter 0,1% wird vorgeschlagen, nur noch selektiv die Hochrisikogruppen zu impfen. Mit den vorliegenden neuen schweizerischen BCG-Richtlinien wird versucht, sowohl der spezifischen epidemiologischen Situation in der Schweiz, als auch dem aktuellen Kenntnisstand über die positiven und negativen Auswirkungen der BCG-Impfung Rechnung zu tragen: Die BCG-Impfung wird nur noch bei Neugeborenen und Kindern <1 Jahr empfohlen, deren Eltern aus Ländern mit hoher Tuberkuloseprävalenz (z.B. Afrika, Asien, Südamerika, Osteuropa, Portugal) stammen, und die möglicherweise definitiv oder vorübergehend in diese Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko zurückkehren. Die BCG-Impfung kann im ersten Lebensjahr ohne vorgängigen Tuberkulintest vorgenommen werden. Da zwischen BCG-Impfschutz und Resultat des Tuberkulintests nach Impfung keine Korrelation besteht, ist der Mantouxtest zur Kontrolle des Impferfolgs sinnlos. Erstmals wurden die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinien vor Publikation via Infovac [5] einem breiten Kreis von Pädiatern und allgemeinmedizinischen Grundversorgern unterbreitet. Dies führte zu einer intensiven Diskussion und hatte auch inhaltliche Anpassungen zur Folge.
Parution le 9 avril 2003 | ||||||||||||||||||||||||||||
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