Tarmed News

Einführungszeitpunkt im Sozialversicherungsbereich (UV/MV/IV) 1.5.2003

Der Zentralvorstand der FMH hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2002 beschlossen, Tarmed 1.1r per 1. Mai 2003 im UV-/MV-/IV-Bereich einzuführen. Jedoch nur in den Arztpraxen und nicht in den Spitälern.
Dieser Entscheid kommt für viele überraschend, obwohl schon lange davon ausgegangen werden musste, dass der früheste Einführungszeitpunkt 3 Monate nach Genehmigung des Tarifwerks durch den Bundesrat liegen konnte.

Die Aerztegesellschaft des Kantons Zürich versuchte sich einer Einführung im Sozialversicherungsbereich auf den 1.5.03 zu widersetzen. Als Antwort erhielten sie und die Präsidenten der kantonalen Aerztegesellschaften am 19.12.02 vom FMH-Präsidenten ein Schreiben.

Einige Zitate aus diesem Brief lauten:

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Der Vertrag mit MTK, MV, IV ist seit 1.1.2002, damals noch vorbehältlich der zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung in der Urabstimmung unterzeichnet. Ein weiteres Verschieben würde eine Vertragskündigung mit den obigen Folgen nach sich ziehen müssen.

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Als Einführungstermin war der 1.1.2003 vorgesehen; wir konnten dieses Datum bis 1.5.2003 verschieben. Eine weitere Verschiebung würde zu Neuverhandlungen führen. Dies würde insbesondere auch Neuverhandlung des Start-Taxpunktwertes bedeuten, der in der heutigen Situation kaum bei Fr. 1.00 gehalten werden könnte. Über die Bedeutung dieses Start-Taxpunktwertes für die kantonalen Verhandlungen müssen an diesem Ort keine weiteren Ausführungen gemacht werden.

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Der UV-/MV-/IV-Tarif ist ein schweizerischer Tarif, der national eingeführt wird, d.h. ohne Zustimmung der kantonalen Ärztegesellschaften oder Gesundheitsdepartmente.

Diese Zitate verdeutlichen die Vorgaben und die Marschrichtung der FMH-Führung.

Schulung

Mitte April 2002 erfolgte die zentrale Ausbildung der regionalen Instruktoren für die SGP. Die Organisation der Ausbildung der Basis obliegt ihnen. Regionen, welche bisher noch keine Ausbildung organisiert haben, dürften nun unter einen erheblichen Zeitdruck geraten.
Jedes Mitglied kann sich auch via Internet einen Einblick in die Einführungsversion Tarmed 1.1r verschaffen: www.tarmed.ch, Tarif wählen, Downloads wählen, Version und Sprache wählen
 

Version Tarmed 1.1r

Von Version 1.1 zu Version 1.1r wurden einige Änderungen vorgenommen.

Für uns von Bedeutung sind die Angabe der Dignität Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie für die Position 00.0040 und die richtige Bezeichnung der Position 30.3240 als Ultraschallgelenksuntersuchung der Säuglingshüfte nach Graf, beidseitig, als alleinige bildgebende Leistung mit Dignität FA Hüftsonographie. Ausserdem wurde eine frühere Forderung nach Miteinbezug der Dignität FA Hüftsonographie bei Position 30.3250 Ultraschallgelenkuntersuchung an der Hüfte, pro Seite, für die Nachkontrolle einer Hüftreifungsverzögerung berücksichtigt.

Andere und für uns wichtige Probleme, über die wir schon in früheren Ausgaben berichtet haben, sind noch nicht gelöst. Insbesondere die Limitierungen für die Vorsorgeuntersuchungen konnten bisher nicht befriedigend formuliert aufgenommen werden. Wiederholt haben wir den Tarifdienst der FMH darauf hingewiesen. Letztmals Mitte Dezember 2002.

Tarifpflegeeingaben

Termingerecht haben wir auch dieses Jahr neue Eingaben zur Tarifpflege vorbereitet und eingegeben. Für den Schwerpunkt Nephrologie haben wir die Dignität für die 24h-BD-Messung Pos. 17.0510 gefordert.
Für die pädiatrischen Kliniken wurden drei Eingaben gemacht. Sie zielen darauf hin, bei pädiatrischen Patienten den vermehrten Aufwand auch von nicht-ärztlichem Personal, analog der Position 00.0040, besser verrechnen zu können. Ausserdem fehlt ein Zuschlag für Konsultationen ausserhalb der normalen Arbeitszeiten. Die gleichen Eingaben sind auch über die pädiatrischen Kliniken an H+ eingereicht worden.

Dignitätserhebung

Die Dignitätserhebung wird voraussichtlich ab 15. März 2003 bei allen FMH-Mitgliedern durchgeführt.
Über diese Dignitätserhebung wird durch die FMH detailliert informiert werden.
Im Rahmen der Dignitätserhebung erhält jeder Arzt/jede Ärztin eine Europäische Artikel-Nummer (EAN) zugeteilt, die unter anderem die Berechtigung zur Abrechnung von Leistungen zu Lasten der Sozialversicherer ausweisen wird.
Die Dignitätserhebung ist von ausserordentlicher Wichtigkeit! Garantiert sie doch die Verrechnung von ausserhalb der normalen Dignität liegenden Positionen im Rahmen der Besitzstandswahrung für die ersten 3 Jahre nach Einführung von Tarmed.
Kümmern Sie sich persönlich und mit Sorgfalt um diese Dokumente!
Eine Hilfestellung wird rechtzeitig durch die Gruppe Tarmed der SGP auf unserer Homepage www.swiss-paediatrics.org  plaziert werden.

Bitte beachten Sie die nächsten Ausgaben der Schweizerischen Aerztezeitung und der Paediatrica.

Marco Belvedere, Zürich

Tarifdelegierter der SGP
belvema@active.ch  


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008