Tarmed News
Einführungszeitpunkt im
Sozialversicherungsbereich (UV/MV/IV) 1.5.2003
Der Zentralvorstand der FMH hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2002
beschlossen, Tarmed 1.1r per 1. Mai 2003 im UV-/MV-/IV-Bereich einzuführen.
Jedoch nur in den Arztpraxen und nicht in den Spitälern.
Dieser Entscheid kommt für viele überraschend, obwohl schon lange davon
ausgegangen werden musste, dass der früheste Einführungszeitpunkt 3 Monate nach
Genehmigung des Tarifwerks durch den Bundesrat liegen konnte.
Die Aerztegesellschaft des Kantons Zürich versuchte sich einer Einführung im
Sozialversicherungsbereich auf den 1.5.03 zu widersetzen. Als Antwort erhielten
sie und die Präsidenten der kantonalen Aerztegesellschaften am 19.12.02 vom
FMH-Präsidenten ein Schreiben.
Einige Zitate aus diesem Brief lauten:
.....
Der Vertrag mit MTK, MV, IV ist seit 1.1.2002, damals noch vorbehältlich der
zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung in der Urabstimmung unterzeichnet. Ein
weiteres Verschieben würde eine Vertragskündigung mit den obigen Folgen nach
sich ziehen müssen.
.....
Als Einführungstermin war der 1.1.2003 vorgesehen; wir konnten dieses Datum bis
1.5.2003 verschieben. Eine weitere Verschiebung würde zu Neuverhandlungen führen.
Dies würde insbesondere auch Neuverhandlung des Start-Taxpunktwertes bedeuten,
der in der heutigen Situation kaum bei Fr. 1.00 gehalten werden könnte. Über die
Bedeutung dieses Start-Taxpunktwertes für die kantonalen Verhandlungen müssen an
diesem Ort keine weiteren Ausführungen gemacht werden.
.....
Der UV-/MV-/IV-Tarif ist ein schweizerischer Tarif, der national eingeführt wird,
d.h. ohne Zustimmung der kantonalen Ärztegesellschaften oder
Gesundheitsdepartmente.
Diese Zitate verdeutlichen die Vorgaben und die Marschrichtung der
FMH-Führung.
Schulung
Mitte April 2002 erfolgte die zentrale Ausbildung der regionalen Instruktoren
für die SGP. Die Organisation der Ausbildung der Basis obliegt ihnen. Regionen,
welche bisher noch keine Ausbildung organisiert haben, dürften nun unter einen
erheblichen Zeitdruck geraten.
Jedes Mitglied kann sich auch via Internet einen Einblick in die
Einführungsversion Tarmed 1.1r verschaffen:
www.tarmed.ch, Tarif wählen, Downloads wählen, Version und Sprache wählen
Version Tarmed 1.1r
Von Version 1.1 zu Version 1.1r wurden einige Änderungen vorgenommen.
Für uns von Bedeutung sind die Angabe der Dignität Kinder- und Jugendmedizin
und Kinderchirurgie für die Position 00.0040 und die richtige Bezeichnung der
Position 30.3240 als Ultraschallgelenksuntersuchung der Säuglingshüfte nach
Graf, beidseitig, als alleinige bildgebende Leistung mit Dignität FA
Hüftsonographie. Ausserdem wurde eine frühere Forderung nach Miteinbezug der
Dignität FA Hüftsonographie bei Position 30.3250 Ultraschallgelenkuntersuchung
an der Hüfte, pro Seite, für die Nachkontrolle einer Hüftreifungsverzögerung
berücksichtigt.
Andere und für uns wichtige Probleme, über die wir schon in früheren Ausgaben
berichtet haben, sind noch nicht gelöst. Insbesondere die Limitierungen für die
Vorsorgeuntersuchungen konnten bisher nicht befriedigend formuliert aufgenommen
werden. Wiederholt haben wir den Tarifdienst der FMH darauf hingewiesen.
Letztmals Mitte Dezember 2002.
Tarifpflegeeingaben
Termingerecht haben wir auch dieses Jahr neue Eingaben zur Tarifpflege
vorbereitet und eingegeben. Für den Schwerpunkt Nephrologie haben wir die
Dignität für die 24h-BD-Messung Pos. 17.0510 gefordert.
Für die pädiatrischen Kliniken wurden drei Eingaben gemacht. Sie zielen darauf
hin, bei pädiatrischen Patienten den vermehrten Aufwand auch von
nicht-ärztlichem Personal, analog der Position 00.0040, besser verrechnen zu
können. Ausserdem fehlt ein Zuschlag für Konsultationen ausserhalb der normalen
Arbeitszeiten. Die gleichen Eingaben sind auch über die pädiatrischen Kliniken
an H+ eingereicht worden.
Dignitätserhebung
Die Dignitätserhebung wird voraussichtlich ab 15. März 2003 bei allen
FMH-Mitgliedern durchgeführt.
Über diese Dignitätserhebung wird durch die FMH detailliert informiert werden.
Im Rahmen der Dignitätserhebung erhält jeder Arzt/jede Ärztin eine Europäische
Artikel-Nummer (EAN) zugeteilt, die unter anderem die Berechtigung zur
Abrechnung von Leistungen zu Lasten der Sozialversicherer ausweisen wird.
Die Dignitätserhebung ist von ausserordentlicher Wichtigkeit! Garantiert sie
doch die Verrechnung von ausserhalb der normalen Dignität liegenden Positionen
im Rahmen der Besitzstandswahrung für die ersten 3 Jahre nach Einführung von
Tarmed.
Kümmern Sie sich persönlich und mit Sorgfalt um diese Dokumente!
Eine Hilfestellung wird rechtzeitig durch die Gruppe Tarmed der SGP auf unserer
Homepage www.swiss-paediatrics.org
plaziert werden.
Bitte beachten Sie die nächsten Ausgaben der Schweizerischen Aerztezeitung und
der Paediatrica.
Marco Belvedere, Zürich
Tarifdelegierter der SGP
belvema@active.ch
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