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Eigenheiten bei der Evaluation
der Medikamente in der Pädiatrie und ihre Anwendung bei der Verschreibung in
der in der Pädiatrie
In Frankreich. Die Evaluation der Medikamente folgt einem Verfahren, das zur
Marktzulassung oder Ablehnung führt.
- Die Marktzulassung wird einem Medikament gegeben in den Bereichen, die angegeben
sind durch den Hersteller. Eine durchs Afssap( Agence française de sécurité
sanitaire des produits de santé , zu deutsch:" französisches Amt für gesundheitliche
Sicherheit von Gesundheitsprodukten") gültig erklärte Information ist im Laborprospekt
integriert. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der Charakteristika des
Produktes, welche man im Verzeichnis des Dictionnaire Vidal® findet und der
Patienteninformation, welche sich in der Medikamentenschachtel befindet.
- Die Marktzulassung bedeutet, dass das Medikament aktiv ist in den angegebenen
Indikationsbereichen, beurteilt es aber nicht in Bezug auf bereits erhältliche
Medikamente gleicher Indikation. Diese Vergleiche, welche für den Verschreiber
am informativsten sind, werden von der Kommission, genannt "La Transparence"
gemacht und sind paradoxerweise für den Verschreibenden am schwierigsten
erhältlich. Die Kommission, genannt " La Transparence" ("Durchsichtigkeit"),
erhält vom Reevaluationsservice (Service Medical Rendu (SMR)) und dem für
die Verbesserung der Produkte verantwortlichen Reevaluationsservice (ASMR)
die Infomationen. Dieser Service schätzt ein Medikament ein im Vergleich mit
Medikamenten, die bereits auf dem Markt sind. Die Einteilung erfolgt in 5
Niveaus (von 1 Verbesserung " grosse" bis 5 " gar keine Verbesserung"), in
Angabe der Wirksamkeit und/oder im Profil der unerwünschten Wirkungen und/oder in der Einfachheit der Anwendung. Die beiden Reevaluationsstellen haben
verschiedene Aufgaben. Der Reevaluationsservice wurde eingerichtet zur Reevaluation
von Medikamenten, welche bereits im Handel sind. Er evaluiert das Produkt
bezüglich seiner Wirksamkeit und Sicherheit, aber auch bezüglich seiner Bedeutung
im Gesundheitswesen ( Präventionscharakter, Symptom -behandlung oder kurative
Behandlung, Schwere des Krankheitsbildes usw...). Er vergleicht das Medikament
nicht mit anderen Produkten, beteiligt sich aber bei der Festlegung der Vergütungstaxe
: SMR " wichtig" ( Vergütungshöhe 65%), "bescheiden" (35%), "schwach" (35%)
oder " keine Beurteilung der SMR". Die ASMR wird beigezogen, um den Preis und
die Vergütung durch die Sozialversicherung festzusetzen.
- Das Medikament, versehen mit einer Marktzulassung, wird auf den Markt gebracht
und gelangt in die Phase IV. Die Phase IV sammelt exaktere Erkenntnisse über
die Wirksamkeit und die Toleranz in der Verschreibungsrealität ( das heisst
oft ausserhalb der Indikation der Marktzulassung, bei weniger gut überwachten
Patienten als in der Versuchsphase, Mit-verschreibungen-Interaktionen usw.),
dann wenn das Medikament viel verschrieben wird. Wenn in den Berichten unerwünschte
Nebeneffekte oft beobachtet werden, sind rasch Vergleiche da, wobei im Gegensatz
dazu, seltene Effekte nicht publiziert werden. Das neue Medikament wird also
"präsentiert"
als frei von unerwünschten seltenen Nebenwirkungen und schwerwiegenden Vergleichen.
In der Phase IV werden unerwünschte seltene Nebenwirkungen im Anwendungsalltag
(Medikamentenwachsamkeit) aufgedeckt.
Spezielles bei der Evaluation pädiatrischer Medikamente:
- Zahlreiche Medikamente, welche Kindern verabreicht werden, haben keine Marktzulassungsbewilligung
oder haben eine Zulassung in einer anderen Indikation, in einer anderen Verschreibung,
in einer anderen Darreichungsform oder für eine andere Altersstufe. Die
Verschreibung ausserhalb der Marktzulassung ist in der Pädiatrie relevant:
94% in der Intensivpflege, 67% im Spital, 30% in der Kinderarztpraxis. Dieser
Evaluationsrückstand ist desto ausgeprägter je seltener das Krankheitsbild
ist. Diese Situation beraubt das Kind möglicher vorteilhafter Medikamente
oder exponiert es schwerwiegenden Risiken, vor allem Verschreibungsirrtümern.
- Die Evaluation der Medikamente ist unerlässlich in Anbetracht der Besonderheiten
der pädiatrischen Pharmakologie sowohl in pharmakokinetischer als auch pharmakodynamischer
Hinsicht.
- Pharmakokinetische Besonderheiten: Beim Kleinkind ist die perorale
Aufnahme der Medikamente vermindert, wenig abweichend bei rektaler Anwendung,
vermindert und ungewiss bei intramuskulärer Anwendung und erhöht bei perkutaner
Anwendung. Das Verteilungsvolumen (bezogen aufs Gewicht) ist grösser beim
Kind und beim Säugling, was die pro kilogramm Körpergewicht höheren Einzeldosen
als beim Erwachsenen erklärt. Die Plasmaproteinbindung ist vermindert und
normalisiert sich im Verlauf des ersten Jahres für die studierten Medikamente.
Dies erklärt eine verstärkte Empfindlichkeit auf gewisse Medikamente (Kernikterus
bei Sulfonamiden) und veranlasst zur Vorsicht vor stark gebundenen Medikamenten
(Sulfonamide, Ceftriaxone) in der Neonatalperiode. Die Unreife der Reaktionen
der Phase I (Oxydation, Reduktion, Hydrolyse) und der Phase II (Glucuronisierung,
Konjugation mit Glutathion, Acetylierung, Methylierung) vermindert die Clearance
und die Elimination vieler Medikamente ( Theophylline, Cafein, Clonazepam,
Phenytoin, Paracetamol, Atropin). Die Glucuronisierungsunreife erklärt die
schweren Nebenwirkungen, welche beobachtet werden können bei der Anwendung
von Chloramphenicol bei Neugeborenen (Grey-Syndrom).
Im Gegensatz dazu ist die Aktivität gewisser Abbauwege beim Neugeborenen
beschleunigt, was sich in einer erhöhten Clearance und einer verkürzten
Halbwertszeit als beim Erwachsenen äussert., was wiederum die Notwendigkeit
erklärt, die Einzeldosen gewisser Medikamente nach der Neugeborenenperiode
anzupassen (Cafeine, Diazepam ). Die gegenüber den Erwachsenen um 30% reduzierte
glomeruläre Filtrationsrate erreicht die Erwachsenenrate am Ende der 2.
Lebenswoche. Die Nierenunreife trägt zur Vergrösserung der Halbwertszeit
von Medikamenten bei und erfordert in den ersten Lebenstagen für die betreffenden
Medikamente (Aminoglycoside, Penizilline, Cephalosporine, Digoxin, Furosemid....)
einen grösseren Dosisabstand.
Diese Eigentümlichkeiten berücksichtigen die verschiedenen Anwendungen bei
Kindern und Erwachsenen (einheitliche Dosis in Bezug aufs Gewicht, Verteilungsdosen,
Anwendungswege). Sie müssen berücksichtigt werden bei der Anwendung ohne
Dosierungsvorschrift durch die Marktordnung.
- Pharmakodynamische Eigenheiten : Die Reifungsphänomene erklären
auch die Wirksamkeit und spezielle Toleranz gewisser, dem Kind verschriebener
Medikamente.
- Die Medikamentenverträglichkeit ist beim Kind generell besser
als beim Erwachsenen (geringere Polypathologie, weniger zahlreiche Mehrfachverschreibungen
).
- Gewisse unerwünschte Wirkungen sind spezieller.
- Die Verschreibungshäufigkeit verbunden mit einer ungenügenden Evaluation
beim Kind erklären das Unbehagen beim Verschreiben von gewissen Antihistaminika
vom H1-Typ (z.B. für das Niaprazine, vertrieben in Frankreich), die Atropinsyndrome
der Chlor-Oxybutinine, die extrapyramidalen Störungen und die Methämoglobulinämie
bei Metoclopramiden, die Herzrhythmusstörungen bei Cisaprid oder bei gewissen
Spasmolytica (z.B. in Frankreich Diphémanil).
- Die ausschliesslich pädiatrische Indikation erklärt das Fieber und den
Durchfall mit Prostaglandinen E2, die thrombopenische Purpura bei ROR.
- Die Wachstumsphänomene und die Reifung erklären die spezielle Empfindlichkeit
der Kinder auf Wachstumshemmung bei Corticoidgaben, Verdickung der langen
Röhrenknochen und die vorzeitige Verknöcherung der Gelenkknorpel, vermutet
bei Quinolongaben, bei Retinoiden und gewissen Makroliden, die Zahnverfärbung
bei Tetracyclinen und die intracranielle Drucksteigerung bei Vitamin A.
- Man erklärt sich noch schlecht gewisse spezifisch in der Pädiatrie auftretende
unerwünschte Wirkungen (Katarakte bei Corticoiden, Hepatotoxizität der
Valproinsäure, Rey-Syndrom bei Aspirin, paradoxe Wirkungen bei Benzodiazepinen).
- Die Medikamente, verabreicht am Ende der Schwangerschaft, können sich
aufs Neugeborene auswirken. Beim Neugeborenen mit Trinkschwierigkeiten,
Apnoen oder neonataler Hypotonie, muss man an eine foetale Benzodiazepinexposition
denken, an ß-blockerexposition bei Hypoglycämie und/oder Bradycardie
und an nicht steroidale Entzündungshemmer bei einer Niereninsuffizienz
oder einer neonatalen Oligurie.
- Das Kind ist aus verschiedenen Gründen vermehrt einem Medikamentenverschreibungsirrtum
ausgesetzt: die Notwendigkeit einer exakten Verschreibung ( Verschreibungsirrtum
vor allem bei intravenöser Verabreichung), die selten vorhandene an die
Pädiatrie adaptierte galenische Form (Notwendigkeit der Neuaufbereitung,
um eine adäquate Dosierung zu bekommen ), die kleinen Volumen, das Vorhandensein
einer Zwischenperson zwischen Verschreiber und dem Patienten oder auch
die elterliche Selbstmedikation.
Die Verschreibung in der Pädiatrie
Die Verschreibungspraxis muss gewissen allgemeinen Regeln gehorchen, welche
von der administrativen Situation des Medikamentes abhängen. Es existiert indessen
keine einfache Liste und man muss sie von Fall zu Fall im Dictionnaire Vidal®
verifizieren ( in der Schweiz im Medikamentenkompendium ).
-
Gewisse Medikamente sind ausgestattet mit einer pädiatrischen Verkaufsbewilligung,
das heisst einer Indikation, Dosierungsangabe und galenischen Form, die
klar angepasst ist an den pädiatrischen Gebrauch. Die Rechtfertigung der
Verschreibung, ausgedrückt in Gewinn/ Risiko ist nötig (zeigt nämlich,
ob der erwartete Gewinn und der Vorteil gegenüber alternativen Therapien
wirklich stattgefunden hat). Die Verkaufsbewilligung bedeutet, dass das
Medikament aktiv ist in der (den) angegebenen Indikation(en) , klassifiziert
es aber nicht im Vergleich zu anderen Medikamenten. Die informativsten Vergleiche
werden von der Kommission, genannt " La Transparence" gemacht, sind im Internet
verfügbar unter http://afssaps.sante.fr/
und werden aufgelistet durch
die Reevaluationsstelle, die sich um Verbesserungen bemüht (ASMR). Die Medikamente
werden eingeteilt in 5 Niveaus (von 1 "grosse" Verbesserung, bis 5 "gar
keine Verbesserung") , der Angabe der Wirksamkeitsverbesserung und/oder
der Liste der unerwünschten Wirkungen und / oder der Anwendungsfreundlichkeit.
Diese Reevaluationsstelle wird beigezogen bei der Preisfestlegung und der
Frage der Vergütung durch die Sozialversicherung. Der Verschreiber muss
zudem beweisen können, dass er den Patienten und / oder seine Familie über
die mit dem Medikament verbundenen Risiken informiert hat.
-
Gewisse Medikamente sind klar reserviert für Erwachsene, denn sie
sind nicht versehen mit Indikationen, Dosierungsangaben, pädiatrischen Darreichungsformen,
oder sie sind noch mit einer pädiatrischen Kontraindikation versehen. Ihre
Verschreibung ist also ausserhalb der Marktordnung. Der Arzt ist nicht gesetzlich
verpflichtet, die Marktordnung zu respektieren, aber er verletzt seine Sorgfaltspflicht,
wenn er nicht die therapeutischen Richtlinien der Wissenschaft zum Zeitpunkt
der Verschreibung, beachtet.
- Eine begründete Kontraindikation für‘s Kind wegen eines reellen
Risikos darf nicht übergangen werden.
- Das Fehlen einer pädiatrischen Dosierung verpflichtet den Verschreiber,
die Dosierung zu wählen, welche zugelassen ist von der pädiatrisch-wissenschaftlichen
Gemeinschaft und fordert eine spezielle Überwachung der Toleranz. Beim
Fehlen einer angegebenen Dosierung durch die Verkaufsbewilligung ist
die gewählte Initialdosis meistens extrapoliert aufgrund der Erwachsenendosis
( bezogen aufs Gewicht oder die Körperoberfläche), angepasst an die theoretisch
vermutete Reife von Leber und Niere, voraussehbar aufgrund des Alters
und der assoziierten Pathologien. Bei einer Leber- oder Niereninsuffizienz
ist es klug, prinzipiell die Dosierungen zu vermindern und sie den Plasmaspiegeln
des Medikamentes anzupassen, falls dies möglich ist. Vor allem, wenn das
Medikament eine schmale therapeutische Breite hat. Beim Neugeborenen (Geburt
bis 30 Tage) erklären die verminderte Eliminationsrate von Leber und Niere
und das vergrösserte Verteilungsvolumen eine Einzeldosis nahe der Erwachsenendosis
aber ein grösseres Dosisintervall. Man sollte Medikamente, welche eine
grosse Plasmaproteinbildung haben vermeiden, da sie einen Kernikterus
versursachen können. Beim Säugling - Kleinkind (> 1 Monat bis 2 Jahre)
führen der beschleunigte Metabolismus und das vergrösserte Verteilungsvolumen
zu höheren Einzeldosen und zu kürzeren Dosisintervallen als beim Erwachsenen.
- Das Fehlen einer pädiatrischen Indikation beinhaltet stillschweigernd
das Fehlen einer Wirksamkeitsprüfung beim Kind. Der Verschreiber muss
also bei einer unerwünschten Wirkung oder bei Wirkungslosigkeit beweisen
können, dass das Medikament aufrund von wissenschaftlichen Kriterien
(und nicht nur aufgrund von Verschreibungsgewohnheiten) einen "erwarteten"
Nutzen bringen sollte.
- Das Fehlen einer pädiatrischen galenischen Form verpflichtet
die Spitalapotheker, ausserhalb des Legalen Medikamente, welche für Erwachsene
bestimmt sind, auseinander zu nehmen, um sie in kindergerechter Form wiederherzustellen,
was eine Fehlerquelle darstellt, die mehr oder weniger gut zu meistern
ist. Medikamente, welche zu parenteralem Gebrauch bestimmt sind, werden
manchmal oral verabreicht, da sie besser teilbar sind als die soliden
Formen. Diese Methode ist sehr zufällig bei fehlenden Bioverfügbarkeitsstudien
über orale Anwendung eines zur Injektion bestimmten Medikamentes oder
mindestens Kenntnissen über die Stabilität der Lösung in saurem Milieu(
Magen).
-
Der Verschreibungsirrtum, welcher einen Fehler auslösen kann,
die Verschreibung einer Medikamentenform, welche für Erwachsene bestimmt
ist und nicht in einer " Kinderform" vorhanden ist, muss ein Ausnahmeakt
sein und muss von Fall zu Fall gerechtfertigt werden. Er liegt im Falle
von Fehlern in der Verantwortlichkeit des Arztes , vor allem wenn gleichwertige
Medikamente in einer angepassten Form existieren. Wenn keine alternative
Behandlung vorhanden ist, muss der Arzt beweisen, dass seine Verschreibung
die Krankheit bessern konnte, ohne den Patienten in ein spezielles Risiko
rennen zu lassen.
-
Gewisse Medikamente sind nicht versehen mit einer speziellen Erwähnung
der Anwendung beim Kind (Indikation, Kontraindikation, Anwendungsart
usw.) haben aber eine Indikation, welche der pädiatrischen Pathologie entsprechen
könnte. Wenn die Dosierung in mg/kg KG angegeben ist, ist sie potentiell
ans Kind anpassbar, vor allem, wenn die galenische Form aufteilbar ist,
was bei flüssigen Formen der Fall ist (meistens Injektionslösungen). Wenn
die Dosierung fix ist und die galenische Form keine Aufteilung erlaubt (Beutel mit Pulver, nicht teilbare Tabletten etc.) darf das Medikamment beim
Kind nicht gebraucht werden (zum Verschreibungsfehler kann sich ein substantieller
Dosierungsfehler anfügen).
Das Rezept
- Der Arzt hat das Recht, neue Methoden, welche er ausprobiert, anzuwenden,
im Bewusstsein, günstig für den Patienten zu handeln, muss sich aber mit
allen nötigen Vorsichtsmassnahmen umgeben, speziell gegenüber der Verschreibungssituation
des Medikamentes (Dictionnaire Vidal® ).
- Der Arzt muss seine Verschreibungen mit der notwendigen Klarheit formulieren.
Er muss über die Verständlichkeit gegenüber des Patienten (und seinen Eltern)
wachen. Er muss sich bemühen, eine gute Befolgung der Therapieanordnung zu
erhalten. Die Überprüfung der Lesbarkeit des Rezeptes vermeidet eine
Verwechslung bei der Auslieferung des Medikamentes und ermöglicht der Familie
ein möglichst gutes Ausführen der Verschreibung. Das Rezept muss zusätzlich
zum Namen und Vornamen des Patienten das Geschlecht, das Alter und das Gewicht
des Patienten enthalten. Es wäre ohne Zweifel nützlich, das Wort "Kind" vor
den Namen zu schreiben, um so bei der Auslieferung die Aufmerksamkeit des
Apothekers zu wecken.
- Das Rezept verlängert die Konsultation, da man es der Familie des
jungen Patienten zu erklären wissen muss, versuchend, sich seinem Verständnisniveau
anzupassen. Das Rezept muss geschrieben werden, lesbar sein, Gewicht des Kindes
enthalten, die Dosierung in mg/kg KG (und das Äquivalent in ml). Die Einmaldosis, begleitet vom Abstand der Dosen (10 mg alle 8 Std.), ist viel präziser als
die tägliche Dosis und die Anzahl Einnahmen ( 30 mg/ 24 Std. in 3 Dosen). Die
Abkürzungen (mcg welches µg bedeutet kann zu Verwechslungen mit mg führen)
sollen vermieden werden. Im Spital sollte eine Kontrolle der Ausführung und
eine Rechenschaft über die Ausführung existieren.
- Falls die IV-Verabreichung in der Neonatologie gewählt wird, sind
die Verdünnungsschritte genau anzugeben, die Nadel (0,3 mm Durchmesser) und
die Spritzen sollten ans Injektionsvolumen angepasst sein.
Elisabeth Autret-Leca, F Beau Salinas, A.P Jonville-Béra
Tours
(Übersetzung : Cornelia Heller, Meilen)
Adresse der Autorin :
Prof. Elisabeth Autret-Leca Service de Pharmacologie - CHRU de Tours - 2 bd
Tonnellé - 37044 Tours cedex 01 - France,
E-Mail : autret-leca@med.univ-tours.fr
Literatur :
Siehe franz. Text
Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist zurzeit das schweizerische Institut für therapeutische
Produkte oder "swissmedic", (www.swissmedic.ch)
das Organ, das die Medikamente neu registriert und die Marktzulassung erteilt.
swissmedic ist ein staatliches Institut, das diese Funktion zu Beginn des Jahres
2002 aufgenommen hat, welche vorher von einem interkantonalen Organ sichergestellt
worden ist, dem OICM ( Interkantonale Heilmittelkontrollstelle). swissmedic
hat kein spezifisches Prozedere für die pädiatrischen Medikamente. Es wendet
generell die Vorschriften und Ratschläge an, welche von der ICH ( Internationale
Konferenz zur Anpassung von technischen Erfordernissen von Registrationen von
Pharmazeutica für den Gebrauch beim Menschen ), ein Organ, das Experten aus
Europa, Japan und den USA versammelt. Diese Empfehlungen können auf den Internetseiten
der ICH (www.ich.org) ein -gesehen werden
, wobei sich die speziell pädiatrischen Medikamente im Dokument E 11 befinden
(auf der Seite http://www.ifpma.org/pdfifpma/E11step4.pdf).
Diese Empfehlungen folgen ganz ähnlichen Prinzipien wie sie im Hauptartikel
beschrieben werden.
swissmedic registriert ein Medikament nur mit einer spezifisch pädiatrischen
Indikation, wenn spezifische klinische Versuche gemacht worden sind und wenn
eine spezielle Dosierungsangabe und/oder eine spezielle pädiatrische Galenik
existiert. Die spezifisch pädiatrische Indikation sollte klar im Informationsblatt
angegeben werden, dessen Text abgesegnet worden ist durch die swissmedic. Man
muss beachten, dass die einfache Angabe einer Dosis im Informationsblatt, ausgedrückt
in mg/kg, nicht heissen will, dass der pädiatrische Gebrauch anerkannt worden
ist von swissmedic. swissmedic publiziert indessen keine vergleichenden Informationen
von äquivalenten Medikamenten, wie es die "Commision de la Transparence" in
Frankreich macht. So wie die Situation in Frankreich im Haupttext dieses Artikels
beschrieben ist, liegt auch bei uns die Verschreibung eines der zahlreichen
Medikamente, welches nur Anwendungsindikationen bei Erwachsenen enthält, allein
in der Verantwortung des Verschreibers.
J.-D. Horisberger, Lausanne
Adresse des Autors :
Prof. J.-D.Horisberger, Institut de Pharmacologie et de Toxicologie, Bugnon
27,CH-1005 Lausanne
E-Mail Jean-Daniel.Horisberger@ipharm.unil.ch
(Übersetzung : Cornelia Heller, Meilen)
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