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Urabstimmung TARMED pdfWenn Sie diese Ausgabe der Paediatrica in den Händen halten, werden Sie möglicherweise bereits die offiziellen Abstimmungsunterlagen der FMH erhalten haben. In gewissen Punkten haben Sie nun also Informationen zur Urabstimmung über die TARMED Version 1.1 doppelt erhalten. Ich möchte einige Textstellen aus der SÄZ hier noch einmal wiedergeben: ”Die Delegierten der Ärztekammer haben an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 13. Dezember 2001 die Durchführung einer Urabstimmung mit 133 Stimmen - ohne Gegenstimme und bei drei Enthaltungen - beschlossen, und damit das erforderliche Quorum erreicht, mit welchem die Urabstimmung gemäss Art. 24 Abs. 3 der Statuten der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte unverzüglich an die Hand genommen werden kann. Den Mitgliedern werden folgende Fragen zur Abstimmung gebracht:
Hinsichtlich der Tarifstruktur TARMED (Frage A) stimmte die Ärztekammer mit 124 Stimmen - bei 29 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen - dem Antrag des Zentralvorstandes zu, die Version 1.1 als Einführungsversion für die Arzttarife im KVG-Bereich anzunehmen, sofern die Vereinbarung zum Reengineering, namentlich das RE II-Konzept, bis zum 30. Juni 2003 umgesetzt werde. Die Zustimmung zum UV-/MV-/IV-Tarifvertrag (Frage C) hatten die Delegierten bereits an der ordentlichen Ärztekammer vom 4./5. Mai 2001 beschlossen, ergänzt um die Bedingung, dass die selben Konditionen auch für den ambulanten Spitalbereich gelten müssen. Dem Antrag des Zentralvorstandes zur Zustimmung zum Rahmenvertrag KVG (Frage B), vorbehältlich einer einvernehmlich vereinbarten Regelung des Datentransfers zwischen Ärztinnen und Ärzten und Versicherern, stimmte die Ärztekammer mit 69 Stimmen - bei 9 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen - zu. Da das statutarisch geforderte Quorum bei dieser Abstimmung nicht mehr erreicht werden konnte, gilt der Entscheid indessen als konsultativ. Derzeit wird mit Hochdruck an der Vorbereitung der Urabstimmung gearbeitet, denn den Mitgliedern der FMH sollen Anfang Februar 2002 die Abstimmungsunterlagen zugestellt werden. Diese enthalten nebst dem Stimmzettel, den statuarisch geforderten Erläuterungen sowie der Würdigung durch den Zentralvorstand eine CD-ROM mit den Abstimmungsmaterialien. Sämtliche Unterlagen werden im Vorgang zur Abstimmung in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) publiziert. Wir bitten die stimmberechtigten Mitglieder, den entsprechenden Nummern der SÄZ (Nr. 4/2002 und Nr. 5/2002) sowie den jeweils beigelegten Supplementa Aufmerksamkeit zu schenken. Abstimmungsdatum ist der 4. März 2002, anschliessend werden die Stimmen ausgezählt und das Resultat veröffentlicht. Wir bitten alle FMH-Mitglieder, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Namens des Zentralvorstandes der FMH empfehlen wir, die Einführung von TARMED als Vertragstarif für ambulante Leistungen im Sozialversicherungsbereich nun ein für allemal zu beschliessen. Dr. H.H. Brunner, Präsident A. Müller Imboden, des. Generalsekretärin” Dem offiziellen Text können Sie also entnehmen, dass die Ärztekammer sich in allen drei Abstimmungsfragen für ein JA entschieden hat. Nun gilt es, diesen Entscheid durch die ganze Ärzteschaft bestätigen zu lassen. Die Zustimmung zur Einführung eines Tarifwerkes, dessen Auswirkungen wir nicht genau abschätzen können, fällt niemandem leicht. Wir haben aber bereits einige Arbeit geleistet, um die Unsicherheiten zu verringern. Am wichtigsten waren die Berechnungen in der Praxis unter TARMED Version 1.0, welche gezeigt haben, dass dringend eine Korrekturposition für den Aufwand für Kinder unter 6 Jahren benötigt wird. In den Verhandlungen mit den Tarifpartnern konnte diesbezüglich Einigkeit erzielt werden und eine neue Position geschaffen werden. Damit sind wir überzeugt, unter dem finanziellen Aspekt mit den übrigen Grundversorgern gleichberechtigt zu sein. Mit einem Taxpunktwert von 1.00 Fr. sollten stabile Einkommen erzielt werden können. Wie hoch dann die kantonalen Taxpunktwerte sein werden, unterliegt noch den Verhandlungen. Prinzipiell ist aber die Vorgabe der Kostenneutralität bei gleicher Leistungsmenge zu beachten und damit der korrekte Wert eine rechnerische Grösse. Die genaue Ausformulierung der Anhänge zum Vertragswerk haben Sie möglicherweise inzwischen nun schon gesehen. Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen sind sie aber noch nicht zugänglich. Gegen Ende Februar werden deshalb alle Mitglieder der SGP in einem separaten Versand noch einmal eine Stellungnahme der Tarifdelegation erhalten. Aus pädiatrischer Sicht gibt es immer noch einige wichtige Schwachstellen im Tarifwerk. Zum Einen sind die Vorsorgeuntersuchungen bei der zeitlichen Limitierung zu restriktiv formuliert. So können sie für die praktische Anwendung nicht belassen werden. Eine Studie zur Untermauerung dieser Ansicht ist derzeit im Gange. Weiter fehlt eine wichtige Position im Tarif: die dringliche Konsultation ausserhalb der Sprechstundenzeit, welche nicht einen eigentlichen Notfall darstellt. Diese Position vermissen auch die übrigen Grundversorger. Wir arbeiten deshalb an deren Formulierung. Ausserdem sind wichtige Positionen der Entwicklungspädiatrie in Version 1.1 für Pädiater gestrichen worden, da der dafür vorgesehene Fähigkeitsausweis nicht rechtzeitig geschaffen wurde. Auch daran wird derzeit mit viel Energie gearbeitet. Diesen Forderungen und noch einigen anderen haben wir mit unseren Eingaben zum Reengeneering II Nachdruck verliehen. Welche Sicherheiten werden uns geboten, um eine böse Überraschung bei der Einführung von TARMED zu verhindern? Die Gewährung der Besitzstandswahrung während dreier Jahre nach Einführung erlaubt allen Ärzten, die bisherige Tätigkeit weiterzuführen und die Auswirkungen der Einschränkung von Leistungen auf bestimmte Ärztegruppen (qualitative Dignität) abzuschätzen. Im Rahmen der Tarifwartung können Änderungen dann vorgeschlagen werden. Das vorliegende Tarifwerk ist eine Verhandlungslösung und nicht ein verordneter Tarif. Damit wurden bereits schon sehr viele divergierende Auffassungen zu einem Konsens zusammengeführt. Der grosse Knall wird damit ausbleiben. Gerade deshalb ist es ausserordentlich wichtig, weiter Verhandlungspartner zu bleiben. Dies können wir nur dann, wenn wir eine breite Zustimmung der Ärzteschaft ausdrücken. Der Vertrag ist grundsätzlich kündbar. Jeder Verhandlungspartner hat die Möglichkeit die Notbremse zu ziehen. Die Grosswetterlage ist also bekannt und damit auch die ungefähre Prognose. Genaueres kann derzeit kein Experte vorraussagen. Die Wirklichkeit wird uns dann weitere notwendige Verbesserungen aufzeigen. Die derzeitige Beurteilung stützt sich auf den Wissensstand vom 20.1.2002. Wichtige Ergänzungen und/oder Änderungen werden in der SÄZ und durch den separaten Aussand der SGP vor Ende Februar mitgeteilt. Ausserdem sind aktuelle Information auf der Homepage der SGP , der FMH und auf www.tarmed.ch abrufbar. Aber schon heute können wir unzweifelhaft sagen: Mit einem 3fachen JA bleiben wir am Ball! M. Belvedere, Zürich |
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