Neues vom Fertigkeitsausweis Praxislabor


Neuste Nachrichten vom Fertigkeitsausweis Praxislabor des Kollegiums für Hausarztmedizin (FAPL) konnte man im Artikel von Christoph Hänggeli in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 28.11.2001 (2001;82: Nr. 48 Seite 2511) und im Editorial von Marc Müller in Primary Care (2001;1:715) vom 23.11.2001 lesen:

Der Fertigkeitsausweis ist momentan noch nicht obligatorisch (Besitzstandgarantie), wird aber vermutlich nach der im TarMed vorgesehenen Übergangsfrist (3 Jahre?) notwendig sein, damit die Laborleistungen den Patienten weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verrechnet werden können.

Bis Ende 2002 kann dieser Ausweis im Sekretariat des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) bestellt werden. Der Preis wurde von Fr.100.- auf Fr. 75.- reduziert. In diesem Preis ist das Skript des Kurses inbegriffen, das Ende 2002 versandt wird. Das Skript soll mithelfen, die Qualität des Praxislabors zu verbessern und wird für die meisten von uns interessante Informationen zur Laboranalytik enthalten. Die Firma Roche diagnostic wird den Besitzern eines Reflotrons den FAPL vermutlich sponsern.

Der FAPL wird den Antragsstellern nach Bezahlung des geforderten Betrags und nach dem Einsenden der Bestätigung der bestandenen externen Laborkontrolle zugestellt werden.

Der Ausweis kann auch von Ärzten bestellt werden, die noch keine Bestätigung der externen Laborkontrolle besitzen, er wird jedoch erst in Kraft treten, wenn die Bestätigung im Sekretariat des KHM eingetroffen ist.

Kollegen, die keine Laboruntersuchungen durchführen, die der obligatorischen Qualitätskontrolle unterstehen (z. B. nur Uristix und Strept-A-Schnelltest) benötigen momentan keinen Fertigkeitsausweis. Sollten diese Tests jedoch später einmal der obligatorischen externen Qualitätskontrolle unterstellt werden, müssten sie sich um einen FAPL bewerben.

In einer Gemeinschaftspraxis wird vermutlich nach der Übergangsfrist im TarMed jeder, der Laborleistungen, die der obligatorischen externen Qualitätskontrolle unterstellt sind, abrechnen will, einen eigenen Fertigkeitsausweis benötigen.

Wer den FAPL nach Ende 2002 erwerben will, wird einen Kurs von 30 Stunden absolvieren müssen, der sicher mindestens das Zehnfache kosten wird. 

Fazit: ich empfehle jedem Praxisinhaber, diesen Fertigkeitsausweis jetzt zu erwerben, auch wenn er momentan noch nicht obligatorisch ist. Wer noch keine externe Qualitätskontrolle nachweisen kann, bestellt den Ausweis trotzdem und bestätigt seine externe Qualitätskontrolle, wenn sie obligatorisch ist.


H. Haldi, Wallisellen

(Heinrich.Haldi@hin.ch )


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Dernière mise à jour du site: 25.06.2008