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Klausurtagung zum Weiterbildungsprogramm
Kinder- und Jugendmedizin
Diese Tagung wurde vom Präsidenten der SGP, U. Bühlmann, einberufen, um das
neue Weiterbildungsprogramm breit zu diskutieren. Sie fand am 16. und 17. November
2001 in Thun statt. Eingeladen waren alle Mitglieder der Vorstände (Zentralvorstand,
Vorstände der Sektionen Klinik und Praxis), alle Chefärztinnen und Chefärzte
der A- und B-Kliniken , die Kopräsidenten des Forums für Praxispädiatrie (entschuldigt)
sowie zwei Vertreter des VSAO (Ärzte in Weiterbildung). Als Redner war Ch. Haenggeli
von der Abteilung für Weiterbildung der FMH eingeladen.
Zu Beginn hat Ch. Haenggeli die Grundlagen zur neuen Reglementation der Weiterbildung
dargelegt. Mit Annahme der bilateralen Verträge wird auch das Gesetz für die
Medizinalberufe in Kraft treten. Dabei wird die Aufsichtspflicht über die Weiter-
und Fortbildung zur Bundessache, was zu folgenden Neuerungen führt:
- Die bisherigen Titel FMH werden durch einen eidgenössischen Titel ersetzt.
- Die Pflicht zur Mitgliedschaft bei der FMH wird entfallen.
- Schweizer dürfen nur mit einem eidgenössischen Titel praktizieren, wobei
die minimale Weiterbildungszeit 3 Jahre beträgt.
- Eine Zertifizierung der Weiterbildungsstätten wird deren Qualität sicherstellen.
Die Zertifizerung basiert auf den klinikspezifischen Weiterbildungskonzepten
(Beispiel der Kinderklinik Genf) und Visitationen durch dazu mandadierte Experten.
Details dazu können auf der Homepage der FMH (www.fmh.ch) „Die Weiterbildung im Wandel: Chancen
oder Risiken“ von Ch. Haenggeli eingesehen werden.
U. Schaad hat als Vorsitzender der Gruppe der A-Klinik-Chefs die dort vorgenommene
Analyse der Weiterbildungsangebote erläutert. Diese wird in nächster Zeit
ebenfalls in den Paediatrica publiziert.
Das von der Weiterbildungskommission der SGP vorbereitete neue Programm wurde
von E. Giradin ausführlich präsentiert.
Die Ziele des neuen Programms sind:
- Verbesserung der Weiterbildung für künftige Praxispädiater
- Einbezug der Weiterbildungsprogramme der einzelnen Schwerpunkte (Spezialisten)
- Kompatibilität mit den entsprechenden europäischen Weiterbildungsprogrammen
Die nötigen Voraussetzungen für die Erarbeitung dieses Programmes sind:
- Ein detaillierter Katalog der erforderlichen Weiterbildungsinhalte
- Weiterbildungskonzepte für jede anerkannte Weiterbildungsstätte
- Individueller Weiterbildungsplan für jede Kandidatin und jeden Kandidaten
(Log-Buch)
- Möglichkeit von Praxisassistenzen
- Netzwerke von Weiterbildungsstätten und Kursen, die eine regionale Koordination
ermöglichen
Neues Konzept der Weiterbildung:
- Drei Curricula der Ausrichtung der pädiatrischen Weiterbildung sind möglich
- Praxispädiatrie
- Klinische Pädiatrie
- Pädiatrische Spezialgebiete (Titel, Schwerpunkt)
- Mindestens 5 Jahre Weiterbildung (Fig. 1)
- 3 Jahre pädiatrische Basisweiterbildung (Tronc comun)
- 2 Jahre Weiterbildung 2. Teil, zugeschnitten auf eines der drei Curricula
- Die bisherige Klassifikation der Weiterbildungsstätten in Kategorien A
bis D soll verlassen werden. Sie soll durch eine Klassifikation ersetzt werden,
die auf die Angebote der einzelnen Kliniken gemäss deren Weiterbildungskonzepten
abgestützt ist.
Fig 1

In Gruppen wurden folgende die folgenden 5 wichtigen Fragen bearbeitet und
in einer anschliessenden Plenarsitzung diskutiert:
- Sollen wir einen einzigen Titel „Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin“
beibehalten? Akzeptieren wir das vorgeschlagene Prinzip der drei Curricula
der Weiterbildung (Praxispädiatrie, Klinische Pädiatrie, Päd. Spezialgebiete)?
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass es einen einzigen Facharzttitel
für Kinder- und Jugendmedizin geben soll. Dieser Titel soll nach einem für
alle Curricula identischen Examen verliehen werden. Jeder Kandidat kann so
seinen eigenen Wünschen und den sich bietenden Möglichkeiten entsprechend
seine Zukunft mit einer gewissen Flexibilität planen. Die Wahl des Curriculums
sollte im Verlauf des dritten Jahres der Basisweiterbildung getroffen werden,
ein Wechsel aber möglich bleiben. Die gesamte Weiterbildung sollte an mindestens
zwei Weiterbildungsstätten erfolgen.
- Zur pädiatrischen Basisweiterbildung: Welche Dauer und an welchem Ort?
Die dreijährige Basisweiterbildung sollte, wenn immer möglich, nicht unterbrochen
werden. Ausnahmen sind denkbar. Inhaltlich setzt sich diese Phase aus verschiedenen
Modulen zusammen, von denen einige obligatorisch, andere optional absolviert
werden sollen. Es wurde vorgeschlagen, dass man bereits in dieser Phase der
Weiterbildung 1-2-monatige „Schnupper-Perioden“ in pädiatrischen Praxen einbauen
soll, um die Wahl des späteren Curriculums zu erleichtern.
- Zur Weiterbildung 2. Teil: Welche Dauer und an welchem Ort?
Die Dauer beträgt zwei Jahre und setzt sich aus Curriculum-spezifischen
Modulen zusammen. Auch hier wird eine Liste von obligatorischen und optionalen
Modul-Inhalten erstellt werden müssen. Ein Kandidat kann sich so seine Weiterbildung
entsprechend den Angeboten der diversen Weiterbildungsstätten planen. Ein
anerkanntes Fremdjahr ist in dieser Phase denkbar, die Liste der dafür anerkannten
Spezialitäten wird aber begrenzt sein. Für das Curriculum „Praxispädiatrie“
wird eine Phase von 3-6 Monaten Praxisassistenz vorgesehen. Für das Curriculum
„Klinische Pädiatrie“ sollten folgende Module möglich sein: Betreuung stationärer
Patienten, Unterricht, Aspekte der Spitaladministration. Für das Curriculum
in Richtung „pädiatrische Spezialität“ kann die spezifische Weiterbildung
bereits in dieser Phase begonnen werden.
- Wie soll die Klassifikation der Weiterbildungsstätten aussehen?
Durch eine Abstimmung haben sich die Teilnehmer an der Klausurtagung dafür
ausgesprochen, dass die aktuelle Klassifikation von A-, B-, C- und D-Kliniken
zu ersetzten sei. Die neue Klassifikation soll auf dem jeweiligen Weiterbildungskonzept
basieren und so den Weiterbildungsangeboten der einzelnen Kliniken Rechnung
tragen. Dabei sollen sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigt
werden. Eine solche Klassifikation würde die
Entwicklung von regionalen Weiterbildungs-Netztwerken begünstigen. Je nach
Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Weiterbildungsprogrammes müsste eine
Übergangsperiode definiert werden. Die bisherige Klassifikation soll gelten,
bis der Katalog der Weiterbildungsangebote erstellt ist.
- Welche Aufträge resultieren für die Weiterbildungskommission?
- Vorbereitung des Curriculums für künftige Pädiater.
- Definition der vorgeschlagenen Weiterbildungs-Module, inkl. Beschreibung
deren Inhalte.
- Erstellen eines Inventars der Weiterbildungsstätten und Erabrbeiten
eines Rasters für die Erfassung deren Weiterbildungsangebote.
- Vorbereiten eines individuellen Plans für Kandidaten in Weiterbildung
(Log-Buch) mit einer Liste der obligatorisch oder optional zu absolvierenden
Module.
- Gedankliche Vorbereitung einer schweizerischen Koordinationsstelle zur
Realisierung der vorgeschlagenen Weiterbildungsnetzwerke (Wunsch der Kliniken
B und C)
Die Weiterbildungskommission der SGP hat eine enorme Arbeit zur Anpassung des
Weiterbildungsprogrammes an die aktuellen Herausforderungen geleistet, insbesondere
was die Eurokompatibilität betrifft. Diese Anstrengungen fanden breite Unterstützung
durch die Teilnehmer der Thuner Klausurtagung. Es wurden Weichen gestellt, die
der Kommission eine zügige Weiterarbeit erlauben. Die Schweizer Pädiatrie leistet
so Pionierarbeit und wird mit dem neuen Weiterbildungsmodell zur Erlangung des
Facharzttitels auf unserem Kontinent bald richtungsweisend sein.
M. Hofer, Lausanne
Übersetzung: G. Schubiger, Luzern
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