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Ergotherapie bei Kindern mit EntwicklungsstörungenBericht der Konsenskonferenzen vom 28.11.00 und 15.03.01Ausgangslage:Die Krankenkassen sahen sich in der letzten Zeit zunehmend konfrontiert mit Gesuchen um Kostengutsprache für Ergotherapie bei entwicklungspädiatrischen Diagnosen wie Teilleistungs- oder Wahrnehmungsstörungen, Störungen der sensorischen Integration, der Graphomotorik, Schulleistungsprobleme, Entwicklungsauffälligkeiten der Motorik u.a.m. Verwirrend waren die Vielfalt der verwendeten Begriffe für die Umschreibung dieser Entwicklungsstörungen und unklar deren jeweiliger Krankheitswert. Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV hat am 28.11.00 und am 15.03.01 Vertreter und Vertreterinnen der Pädiater, der Vertrauensärzte der Krankenversicherer und der ErgotherapeutInnen zu einem Meinungsaustausch und zu einer Konsensfindung eingeladen. Ansprechpersonen sind : - für die Pädiater: Dr. med. M. Schmid, Universitäts-Kinderklinik, Zürich; Dr.med. Chr. Künzle, Ostschweizerische Kinderspital, St. Gallen - für die Ergotherapeutinnen: Frau E. Kuster, Geschäftsführerin EVS, Zürich - für die Vertrauensärzte der Krankenkassen: Dr. med. G. Kanabé, CSS, Zürich - für das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer: Dr. med. J. Schilling, Solothurn Beschlüsse der Konsenskonferenz:1. Abgesehen von der hier speziell behandelten Diagnose F82 (nach ICD-10) wird die Verschreibung von Ergotherapie bei allen anderen somatischen Erkrankungen sowie im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung nach der bisherigen Praxis unverändert beibehalten. 2. Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen, bei denen Ergotherapie indiziert sein kann, können unter der ICD-10 Diagnose F 82 subsumiert werden (ICD-10 steht für Internationale Klassifikation der Krankheiten Weltgesundheitsorganisation WHO). In der Kurzfassung ist F 82 folgendermassen umschrieben:
Anschliessend an die Umschreibung folgt eine ausführliche Darstellung der diagnostischen Leitlinien. 3. Für die nähere Beschreibung der Diagnose F82 und die Begründung der Indikation zur Ergotherapie wurde anhand der diagnostischen Leitlinien zu F 82 ein Erfassungsbogen (Score-Blatt)(pdf 31 kb) entwickelt und verabschiedet. 4. Weiteres Vorgehen: Ab Juni 2001 muss das Score-Blatt für alle Kinder mit der Diagnose F82 von den zuweisenden Ärzten und Ärztinnen ausgefüllt und zusammen mit der Verordnung zur Ergotherapie an die behandelnde Ergotherapeutin / das Ergotherapiezentrum geschickt werden. Die Ergotherapeutin sendet die Anmeldung zur Behandlung unter Beilage der ärztlichen Verordnung und des ausgefüllten Score-Blattes direkt an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Diesem dient das Score-Blatt zur besseren Beurteilung der Leistungspflicht der Krankenversicherer. Während einer Pilotphase von einem Jahr sollen mit dem Score-Blatt Erfahrungen gesammelt werden. In anonymisierter Form werden die ausgefüllten Blätter von den Vertrauensärzten ans KSK zur statistischen Erfassung geschickt. Die Auswertung erfolgt durch die Konsenspartner gemeinsam. Bezugsquelle des Scoreblattes "Entwicklungsstörungen der Motorik":Acrobat® File pdf 31 kb oder : ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz EVS, Postfach, 8026 Zürich, Fax: 01 291 54 65, e-mail: info@ergotherapie.ch |
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