Sitzen (auch) wir auf der Titanic?


Seit den frühesten Orientierungen (1989) zur geplanten Gesamt - Revision des Eidgenössischen Arzt Tarifes (Projekt GRAT) hat uns Dr.H.H.Brunner, der Tarif - Verantwortliche und heutige Präsident der FMH glaubwürdig immer wieder versichert, durch das Projekt würden die extremen Einkommensunterschiede unter den Ärzten reduziert, die intellektuelle Arbeit auf- und die technischen Leistungen abgewertet. Dabei würden die Grundversorger im Allgemeinen und die Pädiater im Besonderen wohl zu den "Gewinnern" gehören. Der betriebswirtschaftlich gerechnete Tarif sollte u.a. auch die besonderen zeitlichen, räumlichen und personellen Anforderungen der Behandlung von Kindern berücksichtigen. Hierzu wurde die Zusatz - Position "GRAT-Kind" geschaffen, die diese vermehrten Anforderungen bei Kindern unter 7 Jahren entschädigen sollte. Während die Position "Dringliche Konsultation" (innerhalb von 2-4 Stunden), die bis zu 40% des Volumens unseres Praxisalltages ausmacht, seit je bei den Versicherern auf starke Ablehnung stiess, war in der Version Alpha 2.2. des zum "Tarmed" gewandelten GRAT - Tarifes die zeitliche Leistung der Arztgehilfin (MPA) am Patienten als ärztliche Leistung (AL) verrechenbar.


Während diese Version Alpha 2.2. in der Ärztekammer vom Frühjahr 2000 angenommen wurde, führte sie zu einem Aufschrei unter den interventionell tätigen Fachgesellschaften (die in der Foederatio medicorum scrutantium FMS zusammengefasst sind) Sie fühlten sich auf dem Hintergrund der von den Versicherern, (allen voran den Krankenkassen), dem Preisüberwacher und dem BSV minutiös geforderten "kostenneutralen" Einführung des Tarifes vom Untergang bedroht und sehen sich bis heute auf der flott ausfahrenden Titanic.

Um einer drohenden Spaltung der Ärzteschaft entgegen zu treten, beschloss eine weitere Ärztekammer, die Grundleistungen (zeitlich beschränkt) um 20% zu Gunsten der interventionellen Leistungen abzuwerten.

In den folgenden Tarifverhandlungen zwischen FMH, KSK, den Unfallversicherern und dem Spitalverband H+, die unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden, verschwanden zwar einige missliebige Vereinbarungen (wie z.B. dass Materialkosten bis Fr.200.- in den Behandlungskosten integriert seien), es wurden nach der Bereinigungsrunde 2000 auch einige Häufigkeits-Limitationen nach unten angepasst; dafür sanken aber auch die Infrastrukturentschädigungen. Die Notfallregelungen bezogen sich nur noch auf die seltenen Fälle, wo sofortiges Ärztliches Handeln ("laisser tout tomber") erfolgen muss, und das GRAT Kind war weitestgehend aus dem Tarif verschwunden ( mit einigen Ausnahmen bei interventionellen Leistungen, für die wir die notwendige Weiterbildung nicht haben!). Die Leistung unserer MPA kann nur noch bei Verbandwechseln, Injektionen oder bei Methadonabgabe ohne zusätzliche ärztliche Leistung verrechnet werden.

Mit der Publikation der Tarif-Version 1.0 im Februar 2001 begannen in der SGP erneute Transskriptionsrechnungen, d.h. Vergleichsrechnungen mit altem und neuem Tarif, so im Kt. Zürich ( Dr. M. Belvedere ), im Kt. Waadt ( Dr. A. Regamey), sowie in Genf ( Dr. H. Erbuke). Diese führten zur erschreckenden Erkenntnis, dass mit der neuen Tarifversion die Pädiater in vielen Fällen mit markanten Einkommenseinbussen rechnen mussten, dass wir damit in der ärztlichen Einkommens-Skala wiederum an nahezu hinterster Stelle rangierten, während andere beachtlich zulegten. Wir fühlten uns wahrlich von der Exekution bedroht und von der FMH verraten und erliessen das SOS - Signal beim Präsidenten.

Die simultanen, FMH internen Berechnungen ( im Rahmen der begonnenen Tarifüberprüfung unter dem Titel "Re-Engeneering") hatten unsere Situation bestätigt. Deshalb wurde umgehend eine Delegation der SGP zu Beratungen mit Dr. H. H. Brunner und dem Tarifdelegierten Dr. W. Häuptli, Luzern, geladen. In jener Diskussion am 24.4.01 belegten unsere Zahlen, dass wir unsere ärztlichen Leistungen zu 80% mit den Grundleistungen verrechnen müssen ( mit dem tiefstmöglichen AL - Taxpunkt von 1,84 /min). Im Gegensatz zu anderen Grundversorgerpraxen erbringen unsere MPA nur sehr wenige Extraleistungen, die separat zu verrechnen sind (wie EKG, Röntgen, physikalische Therapie u.a.). D.h. der grösste Teil ihrer pädiatrie-spezifischen Arbeit in der Sprechstunde, wie auch die kostensparenden Beratungen am Telefon, lassen sich mit der aktuellen, v.a. auf RoKo Daten basierenden Technischen Leistungskomponente (TL) nur ungenügend abgelten. Dass der im wahren Sinn "not-wendige" Einsatz unserer Ehepartner in der Praxisadministration, im Rechnungswesen, teils auch bei der Raumpflege die Praxisunkosten fälschlicherweise noch tiefer erscheinen lässt, war nebst der fehlenden Entschädigung der "Dringlichen Fälle" ein weiteres Argument, womit wir bei unseren Diskussionspartner auf offene Ohren gestossen sind.

Gemeinsam sind wir übereingekommen, vorerst in einer Erhebung in 6 Kantonen (mit und ohne Selbstdispensation ) diese aktuell nicht verrechenbaren "MPA-Zeiten" dokumentieren zu lassen. Diese Studie ist im Gang unter Leitung von M. Belvedere (Zürich). Die erhobenen Daten sollen gestatten, unsere Infrastrukturkosten realistischer abzubilden. - Das Problem der "Dringlichen Fälle" ist damit in keiner Weise gelöst. Es ist für uns weiterhin auch unverständlich, dass gerade für unsere fachärztlichen Bemühungen, das zeitaufwendige GRAT- Kind "verschwunden" bleibt.

Zwischenzeitlich haben die diesjährigen 2 Ärztekammern dazu geführt, dass der Tarmed erst nach Abschluss der ersten Re-Engenering Phase (im Laufe des Sommers 2001) nur im IV, MV,UV Bereich frühestens per 1.1.2002 mit einem nationalen Taxpunktwert von Fr.1,0 wird eingeführt werden können.


Die aktuell vorliegende Formulierung der "Kostenneutralität"(KN) im KVG - Bereich wurde zurückgewiesen am 5.5.01, was wenigstens die Verhandlungen FMH -intern etwas entkrampft hat. Das Konzept KN muss mit den Verhandlungspartnern des KSK bezüglich Berechnungsjahr, Bandbreite, Anwendungsbereich (Praxis, spital-ambulant, spital-stationär je separat oder getrennt), regionaler Gültigkeit (kantonal /regional), sowie Dauer (12 , 18, 36 Monate) und Notfallinstrumentarium bei unvorhergesehenen Kostenab- oder Zunahmen neu geführt werden. Vor dessen Genehmigung durch die ÄK ist mit einer Einführung des Tarmed im KVG Bereich nicht zu rechnen, also wahrscheinlich nicht vor Ende 2002.

Ob damit unsere Anstrengungen, eine sachgerechtere Abgeltung unserer Leistungen zu erhalten, erfolgreich sein werden, muss sich weisen. Die Situation unserer Kollegen in Kantonen mit zu befürchtenden Ertragseinbussen bis zu 30% lässt uns, aber vorerst auch die Tarif - Verantwortlichen der FMH, die Entwicklung extrem skeptisch verfolgen.


A. Regamey, Morges

(modifizierte Übersetzung von Chr. Francke, Uzwil)

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Dernière mise à jour du site: 25.06.2008