|
| |
Sitzen (auch) wir auf der Titanic?
Seit den frühesten Orientierungen (1989) zur geplanten Gesamt - Revision
des Eidgenössischen Arzt Tarifes (Projekt GRAT) hat uns Dr.H.H.Brunner,
der Tarif - Verantwortliche und heutige Präsident der FMH glaubwürdig
immer wieder versichert, durch das Projekt würden die extremen Einkommensunterschiede
unter den Ärzten reduziert, die intellektuelle Arbeit auf- und die technischen
Leistungen abgewertet. Dabei würden die Grundversorger im Allgemeinen und
die Pädiater im Besonderen wohl zu den "Gewinnern" gehören.
Der betriebswirtschaftlich gerechnete Tarif sollte u.a. auch die besonderen
zeitlichen, räumlichen und personellen Anforderungen der Behandlung von
Kindern berücksichtigen. Hierzu wurde die Zusatz - Position "GRAT-Kind"
geschaffen, die diese vermehrten Anforderungen bei Kindern unter 7 Jahren entschädigen
sollte. Während die Position "Dringliche Konsultation" (innerhalb
von 2-4 Stunden), die bis zu 40% des Volumens unseres Praxisalltages ausmacht,
seit je bei den Versicherern auf starke Ablehnung stiess, war in der Version
Alpha 2.2. des zum "Tarmed" gewandelten GRAT - Tarifes die zeitliche
Leistung der Arztgehilfin (MPA) am Patienten als ärztliche Leistung
(AL) verrechenbar.
Während diese Version Alpha 2.2. in der Ärztekammer vom Frühjahr
2000 angenommen wurde, führte sie zu einem Aufschrei unter den interventionell
tätigen Fachgesellschaften (die in der Foederatio medicorum scrutantium
FMS zusammengefasst sind) Sie fühlten sich auf dem Hintergrund der von
den Versicherern, (allen voran den Krankenkassen), dem Preisüberwacher
und dem BSV minutiös geforderten "kostenneutralen" Einführung
des Tarifes vom Untergang bedroht und sehen sich bis heute auf der flott ausfahrenden
Titanic.
Um einer drohenden Spaltung der Ärzteschaft entgegen zu treten, beschloss
eine weitere Ärztekammer, die Grundleistungen (zeitlich beschränkt)
um 20% zu Gunsten der interventionellen Leistungen abzuwerten.
In den folgenden Tarifverhandlungen zwischen FMH, KSK, den Unfallversicherern
und dem Spitalverband H+, die unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit
geführt wurden, verschwanden zwar einige missliebige Vereinbarungen (wie
z.B. dass Materialkosten bis Fr.200.- in den Behandlungskosten integriert seien),
es wurden nach der Bereinigungsrunde 2000 auch einige Häufigkeits-Limitationen
nach unten angepasst; dafür sanken aber auch die Infrastrukturentschädigungen.
Die Notfallregelungen bezogen sich nur noch auf die seltenen Fälle, wo
sofortiges Ärztliches Handeln ("laisser tout tomber") erfolgen
muss, und das GRAT Kind war weitestgehend aus dem Tarif verschwunden ( mit einigen
Ausnahmen bei interventionellen Leistungen, für die wir die notwendige
Weiterbildung nicht haben!). Die Leistung unserer MPA kann nur noch bei Verbandwechseln,
Injektionen oder bei Methadonabgabe ohne zusätzliche ärztliche Leistung
verrechnet werden.
Mit der Publikation der Tarif-Version 1.0 im Februar 2001 begannen in
der SGP erneute Transskriptionsrechnungen, d.h. Vergleichsrechnungen mit altem
und neuem Tarif, so im Kt. Zürich ( Dr. M. Belvedere ), im Kt. Waadt (
Dr. A. Regamey), sowie in Genf ( Dr. H. Erbuke). Diese führten zur erschreckenden
Erkenntnis, dass mit der neuen Tarifversion die Pädiater in vielen Fällen
mit markanten Einkommenseinbussen rechnen mussten, dass wir damit in der ärztlichen
Einkommens-Skala wiederum an nahezu hinterster Stelle rangierten, während
andere beachtlich zulegten. Wir fühlten uns wahrlich von der Exekution
bedroht und von der FMH verraten und erliessen das SOS - Signal beim Präsidenten.
Die simultanen, FMH internen Berechnungen ( im Rahmen der begonnenen Tarifüberprüfung
unter dem Titel "Re-Engeneering") hatten unsere Situation bestätigt.
Deshalb wurde umgehend eine Delegation der SGP zu Beratungen mit Dr. H. H. Brunner
und dem Tarifdelegierten Dr. W. Häuptli, Luzern, geladen. In jener Diskussion
am 24.4.01 belegten unsere Zahlen, dass wir unsere ärztlichen Leistungen
zu 80% mit den Grundleistungen verrechnen müssen ( mit dem tiefstmöglichen
AL - Taxpunkt von 1,84 /min). Im Gegensatz zu anderen Grundversorgerpraxen erbringen
unsere MPA nur sehr wenige Extraleistungen, die separat zu verrechnen
sind (wie EKG, Röntgen, physikalische Therapie u.a.). D.h. der grösste
Teil ihrer pädiatrie-spezifischen Arbeit in der Sprechstunde, wie auch
die kostensparenden Beratungen am Telefon, lassen sich mit der aktuellen, v.a.
auf RoKo Daten basierenden Technischen Leistungskomponente (TL) nur ungenügend
abgelten. Dass der im wahren Sinn "not-wendige" Einsatz unserer Ehepartner
in der Praxisadministration, im Rechnungswesen, teils auch bei der Raumpflege
die Praxisunkosten fälschlicherweise noch tiefer erscheinen lässt,
war nebst der fehlenden Entschädigung der "Dringlichen Fälle"
ein weiteres Argument, womit wir bei unseren Diskussionspartner auf offene Ohren
gestossen sind.
Gemeinsam sind wir übereingekommen, vorerst in einer Erhebung in
6 Kantonen (mit und ohne Selbstdispensation ) diese aktuell nicht verrechenbaren
"MPA-Zeiten" dokumentieren zu lassen. Diese Studie ist im Gang unter
Leitung von M. Belvedere (Zürich). Die erhobenen Daten sollen gestatten,
unsere Infrastrukturkosten realistischer abzubilden. - Das Problem der "Dringlichen
Fälle" ist damit in keiner Weise gelöst. Es ist für uns
weiterhin auch unverständlich, dass gerade für unsere fachärztlichen
Bemühungen, das zeitaufwendige GRAT- Kind "verschwunden" bleibt.
Zwischenzeitlich haben die diesjährigen 2 Ärztekammern dazu geführt,
dass der Tarmed erst nach Abschluss der ersten Re-Engenering Phase (im
Laufe des Sommers 2001) nur im IV, MV,UV Bereich frühestens per 1.1.2002
mit einem nationalen Taxpunktwert von Fr.1,0 wird eingeführt werden können.
Die aktuell vorliegende Formulierung der "Kostenneutralität"(KN)
im KVG - Bereich wurde zurückgewiesen am 5.5.01, was wenigstens die Verhandlungen
FMH -intern etwas entkrampft hat. Das Konzept KN muss mit den Verhandlungspartnern
des KSK bezüglich Berechnungsjahr, Bandbreite, Anwendungsbereich (Praxis,
spital-ambulant, spital-stationär je separat oder getrennt), regionaler
Gültigkeit (kantonal /regional), sowie Dauer (12 , 18, 36 Monate) und Notfallinstrumentarium
bei unvorhergesehenen Kostenab- oder Zunahmen neu geführt werden. Vor dessen
Genehmigung durch die ÄK ist mit einer Einführung des Tarmed im KVG
Bereich nicht zu rechnen, also wahrscheinlich nicht vor Ende 2002.
Ob damit unsere Anstrengungen, eine sachgerechtere Abgeltung unserer Leistungen
zu erhalten, erfolgreich sein werden, muss sich weisen. Die Situation unserer
Kollegen in Kantonen mit zu befürchtenden Ertragseinbussen bis zu 30% lässt
uns, aber vorerst auch die Tarif - Verantwortlichen der FMH, die Entwicklung
extrem skeptisch verfolgen.
A. Regamey, Morges
(modifizierte Übersetzung von Chr. Francke, Uzwil)
Top
|