TarMed Seminar der SGP


Erweiterte Zusammenfassung

Das Intensiv-Seminar vom 23.8.00 in Horgen wurde organisiert vom Vorstand der Praxis-Säule der SGP für die Tarif -Delegierten der regionalen Kinderärztevereinigungen. Das Seminar sollte Klarheit schaffen zur Frage, wie für die Mitglieder der SGP die fachspezifische Einführung zum neuen Medizinaltarif TarMed optimal erfolgen könnte. Referent war Herr Velke, ein Tar Med - versierter Berater in Fragen der Gesundheitspolitik.-


Prolog.

Grundlage zum TarMed bildet der Katalog der Medizinischen Leistungen in der Schweiz, hervorgegangen aus der Nomenklatur "GRAT", die seit Ende der 80 er Jahre erarbeitet und bis April 2000 aktualisiert wurde. Sie ist gegliedert in Grund- und organ- resp. fachspezifische Extraleistungen. Deren Wertigkeit (Taxpunkte) beruhen auf der verlangten Weiterbildungszeit des Arztes (der sog. Dignität) für die entsprechende Leistung, auf der Zeit- und Materialaufwand, sowie auf dem spezifischen Raum- und dem allfälligen ärztlichen Assistenzbedarf. Mittels betriebswirtschaftlicher Berechnung wurde so für jede Leistungsposition eine Ärztliche (AL) und eine "Technische" Komponente festgelegt(TL).- Auf dem Hintergrund der politisch geforderten "Kostenneutralität" der Gesundheitskosten bei Einführung von TarMed sind zur Zeit kantonale und eidgenössische Verhandlungen im Gang zur Festlegung der entsprechenden Taxpunkt-Werte. Jährliche Revisionen des TarMed bezüglich Inhalt und Taxpunktgestaltung sind vorgesehen.


Daten - Grundlagen

TarMed bildet eine Datenbasis, aktuell vorliegend in der Version Alpha 2.2. In Kürze, d.h. vor Ende 2000 soll die endgültige Version 1.1 vorliegen, deren letzte Details (z.B. Abgeltungen der Medikamentenberatung durch den Arzt ) noch Gegenstand von Verhandlungen sind.

Während der gesamte Katalog nebst der "Einleitung und den Generellen Interpretationen" weit über 4500

Leistungspositionen umfasst, hat Dr. Pius Bürki, Zug, eine umfassende Liste der Positionen für die Pädiatrie zusammengestellt. In Form einer (Excel) Datei ist sie auf der Home-Page der SGP unter <http:// www.swiss-paediatrics.org/main/cc/tarmed> abrufbar.-

Eine Papierversion des Cataloges ist grundsätzlich nicht vorgesehen (Kosten- und Transportvolumen lassen grüssen). Gleichwohl bleibt auch weiterhin die Möglichkeit der Abrechnungen "von Hand"; dies bedingt dann aber die selbständige Beschaffung einer papierenen Kurzversion der wichtigsten Tarifpositionen.


Software

Zur Zeit verfügen die interessierten Sofware-Firmen zwar über enge Kontakte zum Tarifdienst der FMH, definitive Vorschläge zur Abrechnung auf dem geplanten einheitlichen Rechnungsformular für die ganze Schweiz sind aber ausstehend. Dieses soll das informatisierte Einlesen der Rechnungsdaten erlauben. Hierzu wird jeder selbständig abrechnende Arzt von der FMH eine eigene EAN- Nummer erhalten. Dabei sollen regionale Clearingstellen u.a. auch die ärztliche Datensicherheit optimieren.


Finanzreserven.

Da die Umstellung auf die Abrechnung mit dem TarMed grosse zeitliche Verzögerungen (denkbar bis 6 Monate) bei der Kostenerstattung ärztlicher Leistungen mit sich bringen dürfte, ist bereits heute der schrittweise Übergang zur monatlichen Abrechnung dringend zu empfehlen.- Falls bereits heute Liquiditätsengpässe vorhersehbar sind, ist ausserdem die Absprache mit der persönlichen Bank zur Anpassung einer entsprechenden Kreditlimite vorzusehen.


Inkraftsetzung

Nach wie vor fehlen verlässliche Angaben zur Inkraftsetzung von TarMed. Zur Zeit ist davon auszugehen, dass die aktuellen Tarife im UV/MV/IV Bereich bis 30.6.01, jene der Krankenkassen bis Ende 2001 in Kraft bleiben werden.


Taxpunktwert

Die standespolitische, eventuell . auch die Tagespresse werden in lockeren Abständen über den Stand der Verhandlungen zur Festlegung der (wahrscheinlich verschiedenen) eidgenössischen resp. regionalen oder kantonalen Taxpunkte berichten. Insbesondere über letztere dürfte direkt bei den Kantonalen Ärztegesellschaften mehr Information zu erhalten sein.


Verrechnungsprinzipien

Jede Konsultation und Besuch beginnt mit der Position "erste 5 Minuten" und endet mit jener "letzte 5 Minuten". Damit wird die kürzest verrechenbare Konsultation wenigstens 7,5 Minuten dauern (da der Preisüberwacher, NR Marti, die letzgenannte Position um 5O% kürzte, was das BSV wohl freudig übernahm). Hiezu sind dann allfällig weitere Positionen der Grund- und Extraleistungen, explizit erwähnt, zu addieren.- Diagnostische oder therapeutische Leistungen des Praxispersonals am Patienten in unserem Auftrag (z.B. Instruktionen zur Diät, zur Inhalation, oder zur Blutzucker- oder Albuminbestimmung im Urin) sind ebenso verrechenbar (Generelle Interpretationen Nr.3).-Telefonische Beratungen von Patienten oder Angehörigen umfassen ebenfalls mindestens je die Position "erste" und "letzte 5 Minuten", allenfalls verlängert durch die Position "weitere 5 Minuten". - Der "Notfallbegriff" beinhaltet die unverzügliche ärztliche Intervention; soll der Notfallzuschlag verrechenbar sein, muss der Arzt somit seine momentane Tätigkeit unterbrechen zur sofortigen Beurteilung der Notfallsituation und zur Einleitung erster Massnahmen (die dann ev. delegierbar sind).- Die Preise von Laboranalysen, Medikamenten und Impfstoffen werden gesondert (u.a. vom Bundesamt für Sozialversicherungen) festgelegt und sind zu addieren.


Erworbene Rechte.

Für den Moment der Inkraftsetzung von TarMed gehen wir (heute) davon aus, dass eine Besitzstandsgarantie herrschen wird. Das heisst, dass wer heute besondere Leistungen, die über die akutelle Dignität hinausgehen, wiederholt und unbestritten erbacht hat, diese auch weiterhin wird verrechnen können (z.B. Audiometrie, entwicklungspädiatrische Untersuchungen, logopädische Beurteilungen, kindergynäkologische Untersuchungen, kinderchirurgische Eingriffe, einfache Psychotherapie, Tympanometrie u.a.). Diese Leistungen sind auf dem vorgesehenen Fragebogen der FMH möglichst vollständig aufzulisten, ebenso wie die besonderen "Untersuchungs- und Behandlungsräume" (UBR) mit den entsprechenden Geräten (ORL-UBR mit Audio- und Tympanometer ev.mit Camera silenta, gynäkologischer und kinderchirurgischer UBR, Röntgen- , Ultraschallraum Typ 1 u.a.m.).Eine entsprechende Dokumentation kann ev. vom Kostenträger. verlangt werden.


Kleines Verbrauchs- und Verbandmaterials

(vgl. Generelle Interpretationen Ziffer 21).

Die bisher vorgeschlagene Regelung ("bis Fr. 200.- inbegriffen in der Technischen Leistung eines Eingriffes") wurde ärzlicherseits vehement bestritten und war Gegenstand von harten Verhandlungen.Der Pauschalbetrag wurde nun auf Fr.3.- reduziert (zu Lasten der TL auf den Basisgrundleistungen). Alle zusätzliche Material kann separat verrechnet werden.


Belegärzte

Während die Entschädigung für die "Arztleistung"(AL) im Spital vollumfänglich dem Belegarzt zukommen soll, ist die Regelung über die Verteilung der Technischen Komponente (TL) zwischen Belegarzt und Spital nicht endgültig geklärt und Gegenstand von auszuhandelnden generellen Empfehlungen.


Ziel und Wert der pädiatrischen TarMed Fortbildungskurse

Sie sollen eine rationelle Anwendung des TarMed und eine effiziente Verrechnung der erbrachten Leistungen erlauben. Des weiteren ist gesamtschweizerisch eine vergleichbare Verrechnungsart unter Kinderärztinnen und Kinderärzten anzustreben, damit sicher die/der Einzelne sich auf eine Vergleichsbasis berufen können. Denn durch den TarMed wird der "Gläserne Arzt" teilweise Realität und schwarze Schafe leichter fassbar.-

Der vorgesehene Zeitaufwand von rund 4 Stunden und die geplanten Kurskosten im Umfang von Fr.250.- bis Fr.300.- werden längstens aufgewogen durch die vermittelten alltagspraktischen Information und die Hand-outs.


Merkpunkte

  1. TarMed tritt nicht vor Mitte 2001, allenfalls erst zu Beginn von 2002 in Kraft.
  2. Die Abrechnungsumstellung kann markante Einkommensverzögerungen mit sich bringen. Vorausplanung ist dringend empfohlen.
  3. TarMed beinhaltet einen Thesaurus medizinischer Leistungen (Leistungsblöcke, Interventionen, Beratungen, u a.m), die sich zwischen den ersten und den letzten 5 Minuten (wie bei einem BigMac) einreihen .
  4. Auch allfällig nicht verrechenbare Leistungen sind auf der Rechnung aufzuführen aus Gründen der Transparenz für Patient und Kostenträger (s.u.)
  5. Kleinsteingriffe, wie Blutentnahmen, Impfungen und andere Injektionen bilden Teile der Konsultationen; Impfstoffe und verbrauchte Medikamtente (wie EMLA u.a) sind separat zu verrechnen.
  6. Delegierte Instruktionen und Massnahmen unter ärztlicher Aufsicht sind verrechenbar.
  7. Da die Konsultation vor dem Betreten des UBR durch den Arzt beginnt und nach seinen letzten Instruktionen endet, wird die dem Kostenträger verrechnete Zeit länger als jene der ärztlichen Präsenz betragen (s.Pt.6).
  8. Sobald die endgültige Version des TarMed publiziert sein wird, werden die Kursteilnehmer Zugang zu einem Programm erhalten, das die Erstellung von Blockpositionen zur Vereinfachung der Abrechnungen erleichtern wird.
  9. Der Besuch der regional organisierten, pädiatriespezifischen Fortbildungskurse unter kompetenter Kursleitung ist allen Mitgliedern mit selbständiger Praxistätigkeit zu empfehlen. Detail - Informationen finden sie bei den Präsidenten der regionalen Kinderärztevereinigungen.

 

Chr.Francke, Uzwil


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Dernière mise à jour du site: 08.05.2008