TarMed Seminar der SGP
Erweiterte Zusammenfassung
Das Intensiv-Seminar vom 23.8.00 in Horgen wurde organisiert vom Vorstand der
Praxis-Säule der SGP für die Tarif -Delegierten der regionalen
Kinderärztevereinigungen. Das Seminar sollte Klarheit schaffen zur Frage, wie
für die Mitglieder der SGP die fachspezifische Einführung zum neuen
Medizinaltarif TarMed optimal erfolgen könnte. Referent war Herr Velke, ein Tar
Med - versierter Berater in Fragen der Gesundheitspolitik.-
Prolog.
Grundlage zum TarMed bildet der Katalog der Medizinischen Leistungen in der
Schweiz, hervorgegangen aus der Nomenklatur "GRAT", die seit Ende der
80 er Jahre erarbeitet und bis April 2000 aktualisiert wurde. Sie ist gegliedert
in Grund- und organ- resp. fachspezifische Extraleistungen. Deren
Wertigkeit (Taxpunkte) beruhen auf der verlangten Weiterbildungszeit des Arztes
(der sog. Dignität) für die entsprechende Leistung, auf der Zeit- und
Materialaufwand, sowie auf dem spezifischen Raum- und dem allfälligen
ärztlichen Assistenzbedarf. Mittels betriebswirtschaftlicher Berechnung wurde
so für jede Leistungsposition eine Ärztliche (AL) und eine
"Technische" Komponente festgelegt(TL).- Auf dem Hintergrund der
politisch geforderten "Kostenneutralität" der Gesundheitskosten bei
Einführung von TarMed sind zur Zeit kantonale und eidgenössische Verhandlungen
im Gang zur Festlegung der entsprechenden Taxpunkt-Werte. Jährliche Revisionen
des TarMed bezüglich Inhalt und Taxpunktgestaltung sind vorgesehen.
Daten - Grundlagen
TarMed bildet eine Datenbasis, aktuell vorliegend in der Version Alpha 2.2.
In Kürze, d.h. vor Ende 2000 soll die endgültige Version 1.1 vorliegen, deren
letzte Details (z.B. Abgeltungen der Medikamentenberatung durch den Arzt ) noch
Gegenstand von Verhandlungen sind.
Während der gesamte Katalog nebst der "Einleitung und den Generellen
Interpretationen" weit über 4500
Leistungspositionen umfasst, hat Dr. Pius Bürki, Zug, eine umfassende Liste
der Positionen für die Pädiatrie zusammengestellt. In Form einer
(Excel) Datei ist sie auf der Home-Page der SGP unter <http://
www.swiss-paediatrics.org/main/cc/tarmed> abrufbar.-
Eine Papierversion des Cataloges ist grundsätzlich nicht
vorgesehen (Kosten- und Transportvolumen lassen grüssen). Gleichwohl bleibt
auch weiterhin die Möglichkeit der Abrechnungen "von Hand"; dies
bedingt dann aber die selbständige Beschaffung einer papierenen Kurzversion der
wichtigsten Tarifpositionen.
Software
Zur Zeit verfügen die interessierten Sofware-Firmen zwar über enge Kontakte
zum Tarifdienst der FMH, definitive Vorschläge zur Abrechnung auf dem geplanten
einheitlichen Rechnungsformular für die ganze Schweiz sind aber
ausstehend. Dieses soll das informatisierte Einlesen der Rechnungsdaten
erlauben. Hierzu wird jeder selbständig abrechnende Arzt von der FMH eine
eigene EAN- Nummer erhalten. Dabei sollen regionale Clearingstellen u.a. auch
die ärztliche Datensicherheit optimieren.
Finanzreserven.
Da die Umstellung auf die Abrechnung mit dem TarMed grosse zeitliche Verzögerungen
(denkbar bis 6 Monate) bei der Kostenerstattung ärztlicher Leistungen mit sich
bringen dürfte, ist bereits heute der schrittweise Übergang zur monatlichen
Abrechnung dringend zu empfehlen.- Falls bereits heute Liquiditätsengpässe
vorhersehbar sind, ist ausserdem die Absprache mit der persönlichen Bank zur
Anpassung einer entsprechenden Kreditlimite vorzusehen.
Inkraftsetzung
Nach wie vor fehlen verlässliche Angaben zur Inkraftsetzung von TarMed. Zur
Zeit ist davon auszugehen, dass die aktuellen Tarife im UV/MV/IV Bereich bis
30.6.01, jene der Krankenkassen bis Ende 2001 in Kraft bleiben werden.
Taxpunktwert
Die standespolitische, eventuell . auch die Tagespresse werden in lockeren
Abständen über den Stand der Verhandlungen zur Festlegung der (wahrscheinlich
verschiedenen) eidgenössischen resp. regionalen oder kantonalen Taxpunkte
berichten. Insbesondere über letztere dürfte direkt bei den Kantonalen
Ärztegesellschaften mehr Information zu erhalten sein.
Verrechnungsprinzipien
Jede Konsultation und Besuch beginnt mit der Position
"erste 5 Minuten" und endet mit jener "letzte 5 Minuten".
Damit wird die kürzest verrechenbare Konsultation wenigstens 7,5 Minuten dauern
(da der Preisüberwacher, NR Marti, die letzgenannte Position um 5O% kürzte,
was das BSV wohl freudig übernahm). Hiezu sind dann allfällig weitere
Positionen der Grund- und Extraleistungen, explizit erwähnt, zu addieren.-
Diagnostische oder therapeutische Leistungen des Praxispersonals am
Patienten in unserem Auftrag (z.B. Instruktionen zur Diät, zur Inhalation, oder
zur Blutzucker- oder Albuminbestimmung im Urin) sind ebenso verrechenbar
(Generelle Interpretationen Nr.3).-Telefonische Beratungen von Patienten
oder Angehörigen umfassen ebenfalls mindestens je die Position
"erste" und "letzte 5 Minuten", allenfalls verlängert durch
die Position "weitere 5 Minuten". - Der "Notfallbegriff"
beinhaltet die unverzügliche ärztliche Intervention; soll der Notfallzuschlag
verrechenbar sein, muss der Arzt somit seine momentane Tätigkeit unterbrechen
zur sofortigen Beurteilung der Notfallsituation und zur Einleitung erster
Massnahmen (die dann ev. delegierbar sind).- Die Preise von Laboranalysen,
Medikamenten und Impfstoffen werden gesondert (u.a. vom Bundesamt für
Sozialversicherungen) festgelegt und sind zu addieren.
Erworbene Rechte.
Für den Moment der Inkraftsetzung von TarMed gehen wir (heute) davon aus,
dass eine Besitzstandsgarantie herrschen wird. Das heisst, dass wer heute
besondere Leistungen, die über die akutelle Dignität hinausgehen, wiederholt
und unbestritten erbacht hat, diese auch weiterhin wird verrechnen können (z.B.
Audiometrie, entwicklungspädiatrische Untersuchungen, logopädische
Beurteilungen, kindergynäkologische Untersuchungen, kinderchirurgische
Eingriffe, einfache Psychotherapie, Tympanometrie u.a.). Diese Leistungen sind
auf dem vorgesehenen Fragebogen der FMH möglichst vollständig
aufzulisten, ebenso wie die besonderen "Untersuchungs- und
Behandlungsräume" (UBR) mit den entsprechenden Geräten (ORL-UBR mit
Audio- und Tympanometer ev.mit Camera silenta, gynäkologischer und
kinderchirurgischer UBR, Röntgen- , Ultraschallraum Typ 1 u.a.m.).Eine
entsprechende Dokumentation kann ev. vom Kostenträger. verlangt werden.
Kleines Verbrauchs- und Verbandmaterials
(vgl. Generelle Interpretationen Ziffer 21).
Die bisher vorgeschlagene Regelung ("bis Fr. 200.- inbegriffen in der
Technischen Leistung eines Eingriffes") wurde ärzlicherseits vehement
bestritten und war Gegenstand von harten Verhandlungen.Der Pauschalbetrag wurde
nun auf Fr.3.- reduziert (zu Lasten der TL auf den Basisgrundleistungen). Alle
zusätzliche Material kann separat verrechnet werden.
Belegärzte
Während die Entschädigung für die "Arztleistung"(AL) im Spital
vollumfänglich dem Belegarzt zukommen soll, ist die Regelung über die
Verteilung der Technischen Komponente (TL) zwischen Belegarzt und Spital nicht
endgültig geklärt und Gegenstand von auszuhandelnden generellen Empfehlungen.
Ziel und Wert der pädiatrischen TarMed Fortbildungskurse
Sie sollen eine rationelle Anwendung des TarMed und eine effiziente
Verrechnung der erbrachten Leistungen erlauben. Des weiteren ist
gesamtschweizerisch eine vergleichbare Verrechnungsart unter Kinderärztinnen
und Kinderärzten anzustreben, damit sicher die/der Einzelne sich auf eine
Vergleichsbasis berufen können. Denn durch den TarMed wird der "Gläserne
Arzt" teilweise Realität und schwarze Schafe leichter fassbar.-
Der vorgesehene Zeitaufwand von rund 4 Stunden und die geplanten Kurskosten
im Umfang von Fr.250.- bis Fr.300.- werden längstens aufgewogen durch die
vermittelten alltagspraktischen Information und die Hand-outs.
Merkpunkte
- TarMed tritt nicht vor Mitte 2001, allenfalls erst zu Beginn von 2002 in
Kraft.
- Die Abrechnungsumstellung kann markante Einkommensverzögerungen mit sich
bringen. Vorausplanung ist dringend empfohlen.
- TarMed beinhaltet einen Thesaurus medizinischer Leistungen
(Leistungsblöcke, Interventionen, Beratungen, u a.m), die sich zwischen den
ersten und den letzten 5 Minuten (wie bei einem BigMac) einreihen .
- Auch allfällig nicht verrechenbare Leistungen sind auf der Rechnung
aufzuführen aus Gründen der Transparenz für Patient und Kostenträger (s.u.)
- Kleinsteingriffe, wie Blutentnahmen, Impfungen und andere Injektionen bilden
Teile der Konsultationen; Impfstoffe und verbrauchte Medikamtente (wie EMLA u.a)
sind separat zu verrechnen.
- Delegierte Instruktionen und Massnahmen unter ärztlicher Aufsicht sind
verrechenbar.
- Da die Konsultation vor dem Betreten des UBR durch den Arzt beginnt und nach
seinen letzten Instruktionen endet, wird die dem Kostenträger verrechnete Zeit
länger als jene der ärztlichen Präsenz betragen (s.Pt.6).
- Sobald die endgültige Version des TarMed publiziert sein wird, werden die
Kursteilnehmer Zugang zu einem Programm erhalten, das die Erstellung von
Blockpositionen zur Vereinfachung der Abrechnungen erleichtern wird.
- Der Besuch der regional organisierten, pädiatriespezifischen
Fortbildungskurse unter kompetenter Kursleitung ist allen Mitgliedern mit
selbständiger Praxistätigkeit zu empfehlen. Detail - Informationen finden
sie bei den Präsidenten der regionalen Kinderärztevereinigungen.
Chr.Francke, Uzwil
Top
|