Pädiatrische Spezialgebiete –zwischen
Facharzttitel und Schwerpunkten
Am 25. Oktober haben sich die Präsidenten der Spezialistengesellschaften,
der Zentralvorstand der SGP und der Vorstand der Sektion Klinik in Bern
getroffen. Nach dem Entscheid der Ärztekammer vom 21./22. Juni gegen die
Schaffung eigener Facharzttitel war eine Standortbestimmung angesagt. Die
Konsequenzen aus diesem Entscheid bezüglich Weiter- und Fortbildung wurden
festgelegt und langfristige Strategien entwickelt.
1. Aktuelle Situation:
Per 1.1.01 werden die Facharzttitel "pädiatrische Endokrinologie",
"Kinderkardiologie", "pädiatrische Nephrologie",
"Neuropädiatrie", "Kinder-Hämato-Onkologie" und
"pädiatrische Pneumologie" aufgehoben. Die bisherigen Träger eines
Facharzttitels werden die Zusatzbezeichnung "Schwerpunkt" erhalten,
ebenso neu die Kinder-Gastroenterologen.
Die Neonatologie ist bereits als Schwerpunkt definiert.
2. Konsequenzen für das Weiterbildungsprogramm (WBP):
Die bereits bestehenden Weiterbildungsprogramme der jeweiligen Schwerpunkte
werden adaptiert und künftig in das WBP "Kinder- und Jugendmedizin"
integriert sein. Als Koordinationsorgan für alle Weiterbildungsprogramme wird
der Zentralvorstand der SGP dienen.
Insgesamt absolvieren die angehenden Spezialisten mindestens 7 Jahre
Weiterbildung: 5 Jahre allgemeine Pädiatrie und 3 Jahre spezialisierte
Weiterbildung im Schwerpunktbereich, wobei sich die beiden Weiterbildungsblöcke
um 1 Jahr überschneiden dürfen.
Über die chronologische Abfolge dieser Weiterbildungsphasen wurde heftig
diskutiert. Am günstigsten wäre es wohl, die Jahre in allgemeiner Pädiatrie
an den Anfang zu stellen. Da es bei der Stellenplanung (z.B. EEG) gelegentlich
schwierig ist, diese Abfolge einzuhalten, wurde beschlossen, bei der Wahl der
Reihenfolge eine gewisse Freiheit und Flexibilität zu gewähren. Das FMH-Examen
in Kinder- und Jugendmedizin muss aber in jedem Fall vor demjenigen im
gewählten Schwerpunktbereich absolviert werden.
Die Notwendigkeit, Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten
(A und B) einheitlich zu handhaben, wurde heftig diskutiert, insbesondere was
die Zahl der nötigen Fortbildner betrifft. Tatsächlich unterscheiden sich die
Bedürfnisse von einer Spezialität zur anderen deutlich.
Gemäss den Übergangsbestimmungen wird ein Schwerpunkt-Titel ohne Examen an
Ärzte verliehen, welche die Spezialität entsprechend den reglementarischen
Voraussetzungen bereits vor dem 1.1.01 praktiziert haben.
3. Konsequenzen für die Fortbildung:
Wie jedem Pädiater, wird dem Spezialisten die Freiheit bei der Wahl der
Fortbildung belassen und nur die zusätzliche Stundenzahl vorgeschrieben (40
h/Jahr zusätzlich zu den 80 h/Jahr für die Pädiatrie, vgl. Art. 3.2.2. des
Fortbildungsprogrammes).
Einige Fachgesellschaften der Spezialgebiete haben eigene Empfehlungen für
ihre Mitglieder erarbeitet. Diese werden vom Zentralvorstand der SGP gesammelt,
um der Kontrollfunktion gegenüber der FMH gerecht zu werden.
4. Langzeit-Strategien
- Unsere Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation muss der FMH gegenüber
deutlich zum Ausdruck gebracht werden (via SÄZ, KHM).
- Die FMH soll dazu bewegt werden, aus Symmetriegründen auch die Titel der
Erwachsenenmediziner zu reduzieren, um die Bevölkerung bei der Wahl eines
Facharztes für ein Kind nicht irre zu leiten. Nicht EU-kompatible Titel
müssten abgeschafft werden, d.h die "Logik" der FMH müsste bis zum
Extrem durchexerziert werden.
- Die Entwicklung der pädiatrischen Facharzttitel in Europa muss verfolgt
werden. Bei Anerkennung einzelner Titel muss in der Schweiz erneut interveniert
werden. Dabei riskiert man allenfalls eine ungleiche Behandlung unserer
verschiedenen Spezialisten.
- Die Ausschreibung der pädiatrischen Spezialisten muss verbessert werden und
die Listen der verfügbaren Spezialisten sollen regional Verbreitung finden.
- Eine heikle Angelegenheit: Die Überlegenheit der Behandlung von Kindern
durch pädiatrische Spezialisten muss aufgezeigt werden. (Oder gar die
Unterlegenheit einer Behandlung durch Erwachsenenmediziner nach dem Motto: Kind
= kleiner Erwachsener).
Zudem wurde beschlossen, genau darauf zu achten, dass im TarMED für
pädiatrische Schwerpunktträger Dignität 7 vorgesehen wird; das im Gegensatz
zur Dignität 5 oder 6 für Facharzttitelträger.
Die zukünftige Regelung bezüglich der Allergologie, deren Schnittstellen
zur Pädiatrie mannigfaltig sind, muss noch definiert werden. Möglicherweise
müssen die Inhalte eines Fähigkeitsausweises definiert werden.
P. Klauser, Genève
Übersetzung : G. Schubiger, Luzern
Top
|