Pädiatrische Spezialgebiete –zwischen Facharzttitel und Schwerpunkten

 

Am 25. Oktober haben sich die Präsidenten der Spezialistengesellschaften, der Zentralvorstand der SGP und der Vorstand der Sektion Klinik in Bern getroffen. Nach dem Entscheid der Ärztekammer vom 21./22. Juni gegen die Schaffung eigener Facharzttitel war eine Standortbestimmung angesagt. Die Konsequenzen aus diesem Entscheid bezüglich Weiter- und Fortbildung wurden festgelegt und langfristige Strategien entwickelt.


1. Aktuelle Situation:

Per 1.1.01 werden die Facharzttitel "pädiatrische Endokrinologie", "Kinderkardiologie", "pädiatrische Nephrologie", "Neuropädiatrie", "Kinder-Hämato-Onkologie" und "pädiatrische Pneumologie" aufgehoben. Die bisherigen Träger eines Facharzttitels werden die Zusatzbezeichnung "Schwerpunkt" erhalten, ebenso neu die Kinder-Gastroenterologen.

Die Neonatologie ist bereits als Schwerpunkt definiert.


2. Konsequenzen für das Weiterbildungsprogramm (WBP):

Die bereits bestehenden Weiterbildungsprogramme der jeweiligen Schwerpunkte werden adaptiert und künftig in das WBP "Kinder- und Jugendmedizin" integriert sein. Als Koordinationsorgan für alle Weiterbildungsprogramme wird der Zentralvorstand der SGP dienen.

Insgesamt absolvieren die angehenden Spezialisten mindestens 7 Jahre Weiterbildung: 5 Jahre allgemeine Pädiatrie und 3 Jahre spezialisierte Weiterbildung im Schwerpunktbereich, wobei sich die beiden Weiterbildungsblöcke um 1 Jahr überschneiden dürfen.

Über die chronologische Abfolge dieser Weiterbildungsphasen wurde heftig diskutiert. Am günstigsten wäre es wohl, die Jahre in allgemeiner Pädiatrie an den Anfang zu stellen. Da es bei der Stellenplanung (z.B. EEG) gelegentlich schwierig ist, diese Abfolge einzuhalten, wurde beschlossen, bei der Wahl der Reihenfolge eine gewisse Freiheit und Flexibilität zu gewähren. Das FMH-Examen in Kinder- und Jugendmedizin muss aber in jedem Fall vor demjenigen im gewählten Schwerpunktbereich absolviert werden.

Die Notwendigkeit, Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten (A und B) einheitlich zu handhaben, wurde heftig diskutiert, insbesondere was die Zahl der nötigen Fortbildner betrifft. Tatsächlich unterscheiden sich die Bedürfnisse von einer Spezialität zur anderen deutlich.

Gemäss den Übergangsbestimmungen wird ein Schwerpunkt-Titel ohne Examen an Ärzte verliehen, welche die Spezialität entsprechend den reglementarischen Voraussetzungen bereits vor dem 1.1.01 praktiziert haben.


3. Konsequenzen für die Fortbildung:

Wie jedem Pädiater, wird dem Spezialisten die Freiheit bei der Wahl der Fortbildung belassen und nur die zusätzliche Stundenzahl vorgeschrieben (40 h/Jahr zusätzlich zu den 80 h/Jahr für die Pädiatrie, vgl. Art. 3.2.2. des Fortbildungsprogrammes).

Einige Fachgesellschaften der Spezialgebiete haben eigene Empfehlungen für ihre Mitglieder erarbeitet. Diese werden vom Zentralvorstand der SGP gesammelt, um der Kontrollfunktion gegenüber der FMH gerecht zu werden.


4. Langzeit-Strategien

  • Unsere Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation muss der FMH gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht werden (via SÄZ, KHM).
  • Die FMH soll dazu bewegt werden, aus Symmetriegründen auch die Titel der Erwachsenenmediziner zu reduzieren, um die Bevölkerung bei der Wahl eines Facharztes für ein Kind nicht irre zu leiten. Nicht EU-kompatible Titel müssten abgeschafft werden, d.h die "Logik" der FMH müsste bis zum Extrem durchexerziert werden.
  • Die Entwicklung der pädiatrischen Facharzttitel in Europa muss verfolgt werden. Bei Anerkennung einzelner Titel muss in der Schweiz erneut interveniert werden. Dabei riskiert man allenfalls eine ungleiche Behandlung unserer verschiedenen Spezialisten.
  • Die Ausschreibung der pädiatrischen Spezialisten muss verbessert werden und die Listen der verfügbaren Spezialisten sollen regional Verbreitung finden.
  • Eine heikle Angelegenheit: Die Überlegenheit der Behandlung von Kindern durch pädiatrische Spezialisten muss aufgezeigt werden. (Oder gar die Unterlegenheit einer Behandlung durch Erwachsenenmediziner nach dem Motto: Kind = kleiner Erwachsener).

Zudem wurde beschlossen, genau darauf zu achten, dass im TarMED für pädiatrische Schwerpunktträger Dignität 7 vorgesehen wird; das im Gegensatz zur Dignität 5 oder 6 für Facharzttitelträger.

Die zukünftige Regelung bezüglich der Allergologie, deren Schnittstellen zur Pädiatrie mannigfaltig sind, muss noch definiert werden. Möglicherweise müssen die Inhalte eines Fähigkeitsausweises definiert werden.

 

P. Klauser, Genève


Übersetzung : G. Schubiger, Luzern


Top


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008