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Kinderschutzarbeit an schweizerischen Kinderkliniken
Eine Grundsatzerklärung der Schweizerischen Gesellschaften
für Pädiatrie und Kinderchirurgie
- Kindsmisshandlung in all ihren Formen ist ein häufiges
Krankheitsbild, das oft nicht einfach zu diagnostizieren ist.
Frühzeitige Aufdeckung und korrektes interdisziplinäres Management
sind bei Kindsmisshandlung für die Prognose von grosser Bedeutung.
- Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller
Institutionen und Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben.
In den Kinderspitälern im Speziellen ist er integrierter Teil des
Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen.
- An jeder schweizerischen Kinderklinik soll es eine den lokalen
Strukturen angepasste Kinderschutzgruppe geben, die von der
Spitalleitung mit den nötigen Kapazitäten und Kompetenzen versehen
wird. Wenn möglich sollen die Disziplinen Pädiatrie, Kinderchirurgie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kindergynäkologie, Sozialarbeit und
Pflege darin vertreten sein.
- Die Kinderschutzarbeit soll von einem interdisziplinären Team geplant
und begleitet werden. Dieses steht den verantwortlichen
Betreuungspersonen beratend zur Seite.
- Kinderschutz ist nicht eine Spezialdisziplin von Einzelnen, sondern
soll im medizinischen Alltag integrierte Denkweise im Hinblick auf
Sensibilisierung, Wahrnehmung und bewusste Beobachtung sein und gehört
von daher ins Pflichtenheft jeder/jedes Oberärztin/Oberarztes. In
komplizierten Fällen soll jeweils ein Mitglied der Kinderschutzgruppe
innert nützlicher Frist erreichbar sein.
- Erkennen und Behandlung der Misshandlung und des Missbrauchs von
Kinder und Jugendlichen gehören zur Weiterbildung in Pädiatrie und
Kinderchirurgie und deshalb auch zum Weiterbildungsangebot jeder
Kinderklinik und soll im Rahmen des Facharztexamens geprüft werden.
- Das diagnostische Vorgehen beim Verdacht auf eine der verschiedenen
Misshandlungsformen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Als
Richtlinien können die Guidelines* der
Fachgruppe Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken dienen.
Klinikeigene Merkblätter erleichtern das gezielte Vorgehen.
- Jede Kinderklinik hat ein Interventionskonzept, das die lokalen
Gegebenheiten berücksichtigt, wie z.B. die rechtlichen Voraussetzungen
im Kanton (Amts- und Berufsgeheimnis, Anzeigepflicht, vormundschaftliche
Regelungen etc.), die Opferhilfe und andere Hilfsangebote. Als Grundlage
können die Guidelines* der Fachgruppe
Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken dienen.
- Die Interventionsstrategien sollen als klinikinterne Richtlinien
festgehalten werden, um in Drucksituationen überstürztes Handeln und
Einzelaktionen zu vermeiden; auch Erstinterventionen, die primär dem
Schutz des Kindes gelten, sollen nicht von einer Person alleine geplant
werden.
- Die Interventionen umfassen medizinische, psychosoziale,
vormundschaftliche und andere juristische Massnahmen. Sie müssen
interdisziplinär sein (Kinderschutzgruppe) und werden erst
abgeschlossen, wenn die Folgeverantwortung und die weiteren
Zuständigkeiten verbindlich geklärt sind.
* in Vorbereitung
April 2000
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