ABKLÄRUNG UND BEHANDLUNG VON NEUGEBORENEN HIV-INFIZIERTER MÜTTER

Allgemeine Bemerkungen

Bei der Mehrheit der HIV-infizierten Frauen ist die HIV-Infektion bereits vor der Schwangerschaft bekannt oder sie wird zu Beginn einer Schwangerschaft entdeckt. Viele profitieren schon vor der Schwangerschaft von einer antiretroviralen Therapie oder erhalten eine solche, bestehend aus zwei oder drei verschiedenen Medikamenten, während der Schwangerschaft angeboten. Während der Schwangerschaft ist dabei AZT im allgemeinen eine Komponente der kombinierten antiretroviralen Therapie. Bei einer mütterlichen HIV-Infektion wird heute allgemein eine elektive Kaiserschnittentbindung sowie eine intravenöse AZT-Therapie unter der Geburt empfohlen. Das Kind wird während den ersten vier Lebenswochen ebenfalls mit AZT in Form eines Sirups behandelt. Solange neue Erkenntnisse fehlen, bleibt das Stillen bei HIV-infizierten Müttern kontraindiziert.

Erste grossangelegte Kohorten-Studien von HIV-betroffenen Mutter-Kind-Paaren haben gezeigt, dass sich die vertikale HIV-Uebertragungsrate mit diesen Massnahmen ganz erheblich reduzieren lässt. Man darf heute davon ausgehen, dass das Risiko einer HIV-Infektion bei Neugeborenen von HIV-infizierten Müttern unter 5% (eher sogar unter 2%) liegt, wenn diese Massnahmen ergriffen werden und die antiretrovirale Therapie der Mutter wirksam ist (Virämie < 1'000 RNS-Kopien/ml).


Allgemeine Massnahmen

Vor der Geburt:

  • detaillierte Anamnese (Drogenkonsum, andere sexuell übertragbare
    Krankheiten) und Hepatitis-Serologie.
  • Einschluss in die Schweizer Mutter+Kind HIV Kohorten-Studie
    (MoCHiV)
  • Anamnese bezüglich mütterlicher antiretroviraler Therapie.

Unter der Geburt :

  •  intravenöse Ladedosis von AZT und anschliessende Dauertropf- infusion für die Mutter
  • Handschuhpflege für das Kind bis nach dem ersten Bad

Nach der Geburt :

  • Beginn einer peroralen AZT-Therapie beim Kind innerhalb von 6 Stunden p.p.: 2 mg/kg alle 6 Stunden
    • Frühgeburten < 34 Wochen: 1,5 mg/kg p.o. oder i.v. alle 12 Stunden während 2 Wochen, anschliessend 2 mg/kg alle 8 Stunden. 
  • Im Falle einer nachgewiesenen mütterlichen AZT-Resi-stenz: konsiliarischer Zuzug eines Spezialisten.
  • Abklärungen zwischen dem 3. und dem 5. Lebenstag (Blutentnahme vor einer Mahlzeit):
    • Schädel-Sonographie
    • grosses Blutbild inklusive Thrombozyten
    • Glukose, ASAT, ALAT, alkalische Phosphatase, Bilirubin
    • Amylase, Lipase, Kreatinin, Cholesterin, Triglyceride
    • Quick, PTT
    • Blutgasanalyse, Laktat
    • Studien-Formulare ausfüllen.
    • Weiteres Vorgehen gemäss nachfolgendem Schema.

NB : Keine BCG-Impfung.

PAGS / März 2000

revidierd Januar 2005

 

ABKLÄRUNG AZT-BEHANDELTER NEUGEBORENENR

*Falls das Kind trotz anderslautender Empfehlung gestillt wurde, auch Kontrolle von Ag p24 und DNA PCR oder Viruslast

 


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008