TarMed, aktueller Stand der Dinge
(Präsidentenkonferenz
vom 27. April)
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Die „Überarbeitungsrunde 2000“ ist abgeschlossen; das Protokoll
über die Anpassungen der Version alpha 2.2 kann auf dem HIN-Netz eingesehen
werden. Die Tarifstruktur alpha 3 (=endgültige Fassung) kann somit im Juni 2000
verteilt werden.
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Von Seiten des EDI und Frau BRin Dreifuss herrscht Stille ... Bisher
erhielt die FMH keinerlei Reaktionen auf den Inhalt der Version alpha 2.2, die
dem Departement im Februar zugestellt worden war. Die Frage ist nach wie vor
offen, ob tatsächlich eine Bestätigung durch den Bundesrat erfolgen muss,
handelt es sich doch nicht um einen Tarif (dafür sind gemäss KVG die Kantone
zuständig!), sondern um eine Tarifstruktur; die Juristen zögern noch.
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Das Tarifmodell der FMS für die operativen Leistungen ist noch auf
Warteschlaufe; der Wille der FMH, dieses Modell in TarMed aufzunehmen, wurde
erneut bestätigt, doch war dies im bisherigen Zeitrahmen nicht möglich.
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Für die TarMed Nachfolgeorganisation sieht die FMH eine gewisse
strukturelle Lockerung vor und denkt eher an eine gemeinsame langfristige
Verhandlungsplattform.
Auf der Ebene KVG
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... ist die Entwicklung derart rasch und kontradiktorisch, dass oft
schon am nächsten Tag nicht mehr zutrifft, was tags zuvor geschrieben wurde.
Immerhin kann festgehalten werden, dass an den „Gipfelgesprächen“ zwischen FMH
und KSK in Solothurn am 14.4.00 übereinstimmend der Wille bestätigt wurde, die
aktuellen TarMed Verhandlungen zum erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dabei wird
die kantonale Oberhoheit für die Berechnung, Aushandlung und Korrektur des
Tarifs anerkannt, und die schweizerische Ebene erhält lediglich
Koordinationsfunktion.
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Für die Kostenneutralität wird die Idee eines Winkels alpha (eine Art
Schere, deren Schenkel die Entwicklungen gegen oben und unten limitieren)
allgemein anerkannt. Dagegen sind weder die Grösse dieses Winkels noch der
Zeitpunkt für dessen Einführung definiert. Man besteht besonders auf gleichen
Tarifen für die ambulanten Tätigkeiten der Spitäler und der Privatpraxen. Nach
Einführung von TarMed sollten Anpassungen der Taxpunktwerte (TPW) relativ
kurzfristig möglich sein, sicher aber in kürzeren als jährlichen Intervallen.
Um das Ziel zu erreichen, wonach die interkantonalen TPW-Differenzen nicht mehr
als um 4% abweichen dürften, braucht es wohl eine Pilotphase von ungefähr 5
Jahren.
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Das Konzept der margenunabhängigen Medikamentenabgabe (MUMA), das viele
KollegInnen der Deutschschweiz betrifft, scheint in seiner bisherigen Form
gestorben zu sein. In diesem Fragenkomplex gelangt man zur Überzeugung, dass
das KSK den Schweizerischen Apothekerverein (SAV) manipuliert, um zu
zusätzlichen Rabatten auf den Medikamentenpreisen bei ÄrztInnen zu kommen.
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Was den Ausgangswert des TPW betrifft, so liegen hier nach wie vor
grosse Unbekannte und fast unentwirrbare Situationen vor.
Auf der Ebene MTK
(IV/MV/UVG) ...
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... bemerkt man zunächst einmal einen gewissen Wettbewerb zwischen dem
KSK und der MTK auf der Ebene ihrer Verhandlungen mit der FMH; jede Seite versucht
abzulehnen, was die andere eben erreicht hat und umgekehrt. So wird z.B. der
Winkel alpha bei der Kostenneutralität von der MTK zurückgewiesen, durch das
KSK aber akzeptiert!
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Das Festsetzen des gesamtschweizerischen TPW für die MTK ist Gegenstand
laufender und vertraulicher Verhandlungen.
Andere Ebenen:
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Der Preisüberwacher glänzt nach den ersten medialen Auftritten momentan
durch Schweigen. Man kennt seine Position bezüglich der Einführung des TPW und
über seine möglichen Interventionen bei den Verhandlungen auf kantonaler Ebene
immer noch nicht genau.
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Die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat noch nicht abschliessend
Stellung bezogen. Einige Kantone handeln, andere warten ab. Eine Entscheidung
ist per Ende Mai zu erwarten.
Einige Details:
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Nach den Einwänden der operativen Disziplinen im Februar haben wir von
den existentiellen Befürchtungen der Radiologen Kenntnis genommen, deren
Zukunft ernsthaft gefährdet erscheint, wenn sie die ärztlichen Grundleistungen
nicht mehr verrechnen könnten. Fällt der TPW unter Fr. -.90 bis -.95 so würden
gemäss entsprechenden Ausführungen die privaten Radiologiezentren verschwinden.
· Erstaunlicherweise fühlen sich auch gewisse Psychiater in ihrer Existenz
bedroht, evtl. auch nur aus Mangel an Kenntnis, wie die Leistungen in Zukunft
abzurechnen sind.
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Ein wichtiger Hinweis: die quantitative Dignität stellt eine Berechnungsgrundlage
für den Tarif dar (= wievielen Jahren Weiterbildung entspricht die autonome
Ausführung und damit verrechenbare Leistung). So kann ein Pädiater (FMH 5) z.B.
ein Konsilium (FMH 8) oder eine Reanimation des Neugeborenen (FMH 7)
entsprechend verrechnen, wenn er dazu die Voraussetzungen mitbringt.
Demgegenüber steht der Begriff der qualitativen Dignität, die besagt, ob eine
Leistung für den entsprechenden Titelträger überhaupt verrechenbar ist.
Zusammenfassend:
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Die Tarifstruktur entwickelt sich in Etappen, es gibt keinerlei
fundamentale Rückschläge.
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Die FMH WILL
den TarMed, für ALLE und
ZUR GLEICHEN ZEIT.
Das Einführungsdatum des 1.1.2001 ist für MTK und KVG anzustreben und
realisierbar.
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Die FMH sieht eine koordinierte Einführung unter der Leitung eines
Rundtischs vor (EDI, SDK, KSK, MTK, H+ und FMH).
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Um ihr Meinungskonzept zu verbreiten, sieht die FMH PR-Aktionen für die
allgemeine Bevölkerung (Tagespresse), die Parlamentarier (gezielt bei
kantonalen VertreterInnen) und die AerztInnen vor.
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Eine Urabstimmung wird erst durchgeführt, wenn die Tarife auch in
Franken und Rappen vorliegen, wahrscheinlich im letzten Quartal 2000.
Pierre Klauser, Vizepräsident SGP
(Übersetzung Ueli Bühlmann, Präsident SGP)