Früherfassung  der  Kinder  mit  einer  schweren 
frühkindlichen  Hörstörung

Ungefähr 2 von 1000 Kindern leiden an einer schweren frühkindlichen Hörstörung, die möglichst frühzeitig erfasst werden sollte. Je früher die audiopädagogische Betreuung einsetzt und die Hörapparateversorgung gewährleistet werden kann, desto besser wird das betroffene Individuum lernen, mit seiner Umgebung zu kommunizieren.

Bei uns werden heute mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder erst nach dem 2.Lebensjahr erfasst. Nach der Statistik der Audiopädagogen der deutschen Schweiz wurden 1998 die Kinder mit schweren Hörstörungen, ca. 20 – 30 pro Jahr, nicht früher erfasst als 1992. Das Ziel der Früherfassung ist, diese Kinder im 2. Lebenshalbjahr mit Hörapparaten zu versorgt zu haben.

In vielen Staaten de USA wurde das Recht auf ein Gehörscreening in den ersten Lebenstagen rechtlich verankert. In Europa fand im Mai 98 eine Konsensuskonferenz zum Neugeborenen Gehörscreening statt, an der die Einführung eines Screeningprogramms für alle europäischen Kinder in naher Zukunft gefordert wurde. Eine Nachfolgekonferenz wird vom 12.-14.10.2000 in Mailand stattfinden.

Als Screeningmethode scheint sich das Ableiten von otoakustische Emissionen (OAE) am 2. oder 3.Lebenstag durchzusetzen. Neue, kostengünstige, automatisierte Screeninggeräte begünstigen diese Entwicklung. Sowohl Sensitivität wie auch Spezifität dieser Geräte wurden in den letzten Jahre deutlich verbessert. In Österreich werden heute schon über 60% aller Neugeborenen untersucht und bei positivem Screeningbefund weiter abgeklärt mittels fachärztlicher Untersuchung, weiterer Ableitung von OAEs und akustisch evozierten Hirnstammpotentialen (BERA).

Bei uns wurde bisher empfohlen die Kinder mit den folgenden Risikofaktoren in den ersten Lebenswochen zum Ableiten von Otoakustische Emissionen anzumelden:

1) Familien mit Schwerhörigkeit
2) nach intrauterinen Infektionen (Cytomegalie, Rubella, Herpes, Lues, Toxoplasmose).
3) Craniofaziale Anomalien, eingeschlossen die morphologischen Veränderungen der Pinna und des äusseren Gehörganges
4) Befunde, die einem Syndrom assoziiert sind, das mit einer kongenitalen Hörbehinderung assoziiert sein kann.
5) Geburtsgewicht unter 1500 g
6) Hyperbilirubinaemie mit Bilirubinspiegel um die Austauschtransfusionsgrenze
7) Bakterielle Meningitiden
8) Ototoxische Medikamente, eingeschlossen aber nicht eingeschränkt auf die Aminoglykoside
9) Apgar 0 - 4 mit 5’ oder 0-6  mit 10 Minuten
10) Mechanische Beatmung über 5 Tage oder länger

In der Schweiz hat sich letztes Jahr eine Fachgruppe unter Leitung eines Facharztes für ORL gebildet, die sich mit dem generellen Neugeborenenscreening mittels OAEs befasst. Dr.Zeilinger, leitender Arzt für Neonatologie an der Kinderklinik Aarau, vertritt die SGP in dieser Arbeitsgruppe. Ein Untersuchungsprotokoll wurde ausgearbeitet und die Daten sollen in Zürich zentral verarbeitet werden. Die Untersuchung wird von speziell ausgebildeten Stationsschwestern der Neugeborenenstationen sowie Ärzten und Personal der ORL-Kliniken durchgeführt. An verschiedenen grossen Geburtskliniken in der deutschen und französischen Schweiz wird im Juli 99 mit einer Machbarkeitsstudie begonnen.

Das Gehörscreening der Neugeborenen wird jedoch die genaue Erfassung der Hörfähigkeit anlässlich der Vorsorgeuntersuchungen nicht überflüssig machen, denn einige Säuglinge verlieren ihr, bei Geburt normales Gehör, erst im Verlaufe der ersten Lebensmonate.

Mittels des anamnestischen Fragebogens (Beilage), der bei der Vorsorgeuntersuchung mit 2 oder 4 Monaten abgegeben wird, soll an der Vorsorgeuntersuchung mit 6 Monaten mit der Mutter ein eventueller Verdacht auf eine Hörverminderung diskutiert und mittels einer Verhaltensaudiometrie das Gehör des 6-monatigen Säuglings geprüft werden. Der Fragebogen soll in den nächsten Monaten dem Gesundheitsheft beigelegt werden und in die spätere, überarbeitete Fassung  integriert werden. Fragebogen in den verschiedenen Sprachen unserer Immigranten können beim SVG (Schweizerischen Verband für das Gehörlosenwesen, Feldeggstr.69, Postfach, 8032 Zürich)  bestellt werden.

Eine einfache Methode der Verhaltensaudiometrie wird momentan entwickelt, die ohne Hilfsperson und in einem Sprechzimmer mit einem normalen Geräuschpegel durchgeführt werden kann. Mit einem billigen, kleinen Screeningaudiometer mit einem Breitbandrauschen von 4000 – 6000 Hz wird im Abstand von 30 cm vom Ohr des Säuglings ein Geräusch von ca. 60 dB erzeugt. Wenn das Kind auf dieses Geräusch reagiert, ist sein Gehör genügend empfindlich für eine normale Sprachanbahnung. Die ersten Videoaufnahmen wurden schon gemacht und in den nächsten 12 Monaten soll das Videoband mit dem Screeningaudiometer zum Kauf angeboten werden. Im diesem Video werden die Untersuchuchstechniken sowohl mit dem  Screeningaudiometer als auch  mit der Hochtonrassel demonstriert werden.

Mit diesen Neuerungen im Bereiche des Gehörsscreening, hoffen wir, den grössten Teil unserer Kinder mit schweren angeborenen Hörstörungen vor Ablauf des ersten Lebensjahres zu erfassen und der Therapie zuzuführen.

Links :

In USA :

http://www.lhh.org/earlyid/index.htm
http://www.colorado.edu/slhs/mdnc/resources.html
http://www.infanthearing.org/index.html

in der Schweiz :

der SVG :

http://www.svg.ch/ 

mit seiner Adressliste von Abklärungsstellen: 

http://www.svg.ch/frame.htm

 H. Haldi, Wallisellen


HÖRT  MEIN  KIND  GUT ?

Fragebogen zur Früherfassung von Kindern mit verminderter Hörfähigkeit.

Bitte den Fragebogen ausfüllen und Ihrem Arzt anlässlich der Vorsorgeuntersuchung mit 6 Monaten zeigen und mit ihm besprechen, denn je früher eine Hörschädigung erkannt wird und je früher mit dem betroffenen Kind auf spielerische Art geübt wird, desto besser wird sich seine Sprache entwickeln, was für sein Leben von entscheidender Bedeutung sein wird.

Die Altersangaben entsprechen der durchschnittlichen Entwicklung. Fassen Sie sie deshalb nicht zu streng sondern als Richtwerte auf.

Antworten Sie mit Ja oder Nein!  (Zutreffendes ankreuzen)

    JA NEIN
1 Monat
1  Haben isolierte laute Geräusche, wie zum Beispiel die Türglocke oder das Telefon, Ihren Säugling erschreckt?    
2. Hat sich Ihr Kind im Schlaf bewegt oder grimassiert, wenn in seiner Nähe lauter Lärm zu hören war?    
2-4 Monate
3. Hat Ihr Kind auf Stimme oder Glocke gelauscht?    
4. Hat Ihr Kind sein Plaudern verstärkt, wenn Sie in seinen Lauten mit ihm gesprochen haben?    
5 Monate
5.  Konnten Sie Ihr weinendes Kind mit Ihrer Stimme beruhigen, auch wenn Sie nicht im Blickfeld des Kindes waren?    
6 Monate
6. Wendet Ihr Kind seinen Kopf sprechenden Personen oder einem tönenden Spielzeug zu?    
7. Ist das Plaudern Ihres Kindes reichhaltiger geworden (mehr verschiedene Laute)?    
2 1/2 -6 Monate
8.  Plaudert Ihr Kind in verschiedenen Tonhöhen?    
9. Versuchte Ihr Kind zu sprechen, wenn Sie es angesprochen haben?    
10.

 Erschrak ihr Kind,  wenn Sie an sein Bett traten, um es aufzunehmen?

   
11.

Haben Sie schon den Verdacht gehabt, Ihr Kind höre eventuell nicht gut?

   

Falls Sie die Fragen 10 und 11 mit Ja und die eine der anderen Fragen mit Nein beantwortet haben oder sonst in Bezug auf das Gehör Ihres Kindes Fragen haben, besprechen Sie Ihre Beobachtungen mit dem Arzt Ihres Kindes zum Beispiel anlässlich der Vorsorgeuntersuchung im Alter von 6 Monaten.

Falls Zweifel an der Hörfähigkeit Ihres Kindes bestehen bleiben sollten, muss das Gehör Ihres Säuglings in diesem Alter abgeklärt werden. Die Adresse der nächsten Gehörsabklärungsstelle für Säuglinge und Kleinkinder erhalten Sie von Ihrem Arzt, Ihrer Mütterberaterin, der Pro Infirmis-Beratungsstelle Ihrer Region oder einer anderen Beratungsstelle für Eltern mit Säuglingen.


Dernière mise à jour du site: 08.05.2008